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Europaweites offenes Verfahren zum Zwecke einer Rahmenvertragsschließung für die Erbringung von Umzugsleistungen. Der Auftraggeber beabsichtigt die Schließung eines Rahmenvertrags. Da der Bedarf kontinuierlich besteht wird voraussichtlich nach Ablauf der ausgeschriebenen Laufzeit eine erneute Beschaffung erfolgen. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Es erfolgt keine weitere qualitative Bewertung. Der Zuschlag wird dem Anbieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis erteilt, sofern die Eignungskriterien erfüllt sind und das Angebot vollständig sowie formal korrekt ist. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen. Die Registrierung des Bieters im Bietercockpit sowie das Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen muss zwingend spätestens bis 7 Tage vor Submissionstermin über das Bietercockpit des Ausschreibenden erfolgen. Andernfalls ist keine elektronische Angebotsabgabe möglich (siehe auch Aufforderung zur Angebotsabgabe). Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden nur bis 7 Tage vor der Angebotsfrist beantwortet. Siehe Vergabeunterlagen für weitere Details zu Bedingungen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nachprüfungsanträge sind schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde zu richten. Zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.
Rahmenvertrag zur Erbringung von Umzugsleistungen. Europaweites offenes Verfahren. Dienstleistungsrahmenvertrag für Umzugsleistungen.
Anforderungen an den Bieter