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Anforderungen an den Bieter
Nach Einarbeitung und Grundlagenermittlung ist durch den AN zunächst eine übergreifende allgemeine Basisbewertung (Baseline Assessment) für die gesamte Speicherstadt zu erstellen, auf der alle nachfolgend zu erstellenden KVP-Untersuchungen aufbauen. Hierbei ist nach gesamtheitlicher Betrachtung des OUV der Welterbestätte ein gesonderter Fokus auf die Kaimauern zu legen und diese in Bezug auf die weiteren Teile der Welterbestätte (z. B. Speichergebäude, Fleete etc.) zu setzen und deren Anteil am OUV einzuordnen. Im Rahmen der Basisbewertung ist ein umfassendes Verständnis des Welterbegutes und seines OUV, der Echtheit Unversehrtheit, des Zustandes sowie des Kontexts (inkl. weiterer Kulturerbe-Merkmale) und des Beziehungsgefüges zu dokumentieren. Die weitere Leistungserbringung soll im Fortgang auf die übergeordnete Vorbereitung für die einzelnen Abschnitte modular erfolgen. Die Reihenfolge kann sich nach Sanierungsfortschritt ändern. Unter Bezug auf die zuvor erarbeitete übergreifende allgemeine Basisbewertung (Baseline Assessment) sind durch den AN für die Sanierungsmaßnahmen "Am Teerhof", "Speicher V", "Brückenwiderlager + Kaimauern Kleines Fleet" und "Wasserschloss" jeweils Kulturerbeverträglichkeitsprüfungen durchzuführen. Grundlegende und für das Vergabeverfahren relevante Informationen zu den Sanierungsmaßnahmen sind in Form von Steckbriefen als Anlage zu dieser Leistungsbeschreibung beigefügt. Die für diese Sanierungsmaßnahmen vorliegenden durch die jeweiligen Planungsbüros erarbeiteten Planungsunterlagen, technische Gutachten etc. werden dem AN nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage dieser Unterlagen ist jeweils mittels einer Kulturerbeverträglichkeitsprüfung zu ermitteln, inwiefern die verschiedenen Sanierungsvarianten einen Einfluss auf den außergewöhnlichen universellen Wert (OUV) der Welterbestätte haben. In der zu erstellenden KVP sollen denkmalpflegerische Belange sowie die Verbindlichkeiten, die sich aus der Welterbekonvention ergeben, berücksichtigt werden. Zur Einbindung der Kulturerbeverträglichkeitsprüfungen in die jeweils laufenden Planungsprozesse muss eine fortwährende enge Abstimmung zwischen den jeweiligen Planungsbüros und dem KVP-Gutachter erfolgen. Die Ergebnisse sollen die Kulturerbeverträglichkeit für die Kaimauersanierung aus der Sicht des Denkmalschutzes und der Welterbekonvention definieren. Sollten die Untersuchungen ergeben, dass die Sanierungslösungen trotz Alternativlosigkeit un-verträglich mit dem Welterbe sind, so ist jeweils detailliert zu bewerten, welche Auswirkungen auf das Welterbe und dessen OUV durch einen Verzicht auf eine Sanierung entstehen würden. Die Methodik der Bearbeitung (s. Anlagen 2+3) ist nachvollziehbar zu beschreiben, Erhebungs-, Darstellungs- und Bewertungsmethoden sind darzustellen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (c/o ReGe Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH), schreibt Kulturerbeverträglichkeitsprüfungen für die Sanierung der Kaimauern in der Hamburger Speicherstadt aus. Der Auftrag umfasst die Durchführung von Prüfungen zur Sicherstellung der Kulturerbeverträglichkeit im Einklang mit UNESCO-Richtlinien.