Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 0c8f83fc-ecc3-4113-a3cb-40bf7fbe35a5

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Das Onboarding hat mich beeindruckt – Tender Zen hat ein Suchprofil direkt von unserer Unternehmenswebsite erstellt."

LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
Teilnahme
in 29T
81739 München
Vergabekammer Südbayern (München)
Projektübersicht

Die Rahmenvereinbarung umfasst Beratungsleistungen im Rechtsgebiet Vergaberecht und Kooperationen. Sie beinhaltet Beratung bei der Strukturierung von Kooperationsprojekten, neuen vergaberechtlichen Strategien und Konzepten, sowie die Beratung, Betreuung und Durchführung von Kooperationsprojekten. Weiterhin werden rechtliche Beratung zu Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungskonzepten, kommunalem Haushaltsrecht, gesellschaftsrechtlichen Aspekten, Beihilferecht, Anpassung von Vergabekonzepten an geänderte Rechtslagen, und Immobilienrecht angeboten. Die Dienstleistung schließt allgemeine Unterstützung der Vergabestelle bei schwierigen vergaberechtlichen Fragestellungen und die Erstellung eines kostenlosen Quartalsberichts zu Rechtsstreitigkeiten und außergerichtlichen Tätigkeiten ein. Die Laufzeit beträgt 48 Monate und der maximale Auftragswert ist auf 1.500.000,00 EUR festgelegt. Die Ausschreibung richtet sich auch an Start-ups. Bietergemeinschaften sind zulässig und haften gesamtschuldnerisch. Teilnahmeanträge müssen über die Vergabeplattform eingereicht werden. Ein Verhandlungsverfahren ist vorgesehen, wobei der Auftraggeber sich vorbehält, den Auftrag auf Basis der Erstangebote zu vergeben. Bei Bedarf können finale Angebote nach Verhandlungsgesprächen ausschließlich auf Preisbasis abgegeben werden. Die Zuschlagskriterien sind Qualität (60%) und Preis (40%).

Standort Projekt
81739 München, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.500.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 3 VgV
  • Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2.500.000,- €
  • Referenzen im Bereich vergaberechtliche Beratung/Betreuung/Durchführung von baulichen öffentlich-privaten Kooperationen (ÖPP)
  • Referenzen im Bereich vergaberechtliche Beratung/Betreuung/Durchführung von öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit innerhalb einer oder zwischen mehreren Kommunen/Gebietskörperschaften
  • Referenzen im Bereich vergaberechtliche Beratung/Betreuung/Durchführung bzgl. interkommunaler Zusammenarbeit (z.B. Gemeinden etc.)
  • Referenzen im Bereich Vernetzte Bearbeitung von vergaberechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, immobilienrechtlichen und kommunal-haushaltsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Kooperationen

Rollenqualifikationen

  • Rechtsanwalt mit zehnjähriger einschlägiger Berufserfahrung
  • Niedergelassener europäischer Rechtsanwalt mit zehnjähriger einschlägiger Berufserfahrung
  • Dienstleistender europäischer Rechtsanwalt mit zehnjähriger einschlägiger Berufserfahrung
  • Vertreter mit achtjähriger einschlägiger Berufserfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Bietergemeinschaften sind zulässig.
  • Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
  • Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Bewerbungen die Mitglieder zu benennen und eines ihrer Mitglieder als uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen.
  • Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen.
  • Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.
  • Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
  • Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden.
  • Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
  • Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden.
  • Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
  • Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
  • Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/teilnahmewettbewerbe_tender.html
  • Im Rahmen des finalen Angebotes ist der unterzeichnete Vertrag von Seiten des Bieters abzugeben.
  • Bieterfragen sollen möglichst 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform gestellt werden.
  • Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
  • Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben.
  • Bei Bedarf ist ein Verhandlungsgepräch/Präsentationsgespräch vorgesehen.
  • Sollten die Bieter im Anschluss des Verhandlungsgesprächs/Präsentationsgespräches zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert werden, behält sich der Auftraggeber vor, das finale Angebot ausschließlich auf den Preis zu beschränken.
  • In die finale Bewertung würden dann die bereits in der Erstangebotsphase abgeschlossene Bewertung der Leistungskonzepte und die finale Preisbewertung einfließen.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
  • Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
  • Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB.
  • Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
  • Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
  • Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
  • Wertungsrelevante Unterlagen betreffend des Teilnahmewettbewerbs (Stufe 1) werden nicht nachgefordert.
  • Formale Unterlagen werden nachgefordert.
  • Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation oder Tätigkeitsaufnahme.
  • Schwere Verfehlung, die die Integrität des Unternehmens infrage stellt.
  • Wettbewerbsverzerrung durch abgestimmte Verhaltensweisen.
  • Interessenkonflikte bei der Durchführung des Vergabeverfahrens.
  • Wettbewerbsverzerrung durch Einbeziehung in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens.
  • Mangelhafte Erfüllung früherer Aufträge.
  • Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften oder Unfähigkeit zur Übermittlung von Nachweisen.
  • Versuch der unzulässigen Beeinflussung der Entscheidungsfindung.
Originaltitel: Beratung im Rechtsgebiet Vergaberecht und Kooperationen
deen