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Die AOK Nordost schreibt den Abschluss nicht-exklusiver Liefervereinbarungen für Verbandmittel nach § 31 Abs. 1a SGB V im Rahmen eines Open-House-Verfahrens aus. Ziel ist die qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten. Das Verfahren steht allen geeigneten Unternehmen offen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben; der Beitritt zum Vertrag ist jederzeit möglich. Die Beschaffungsstelle der AOK Hessen führt das Verfahren für die AOK Nordost durch. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026.
Abschluss nicht-exklusiver Liefervereinbarungen zur qualitätsgesicherten, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen