Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 26T
Heute
Abgabe
in 5T
Vertragsbeginn
in 79T
84130 Dingolfing
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern (München)
Projektübersicht

Die Ausschreibung betrifft Hauptarbeiten im Bereich Verkehrssicherung auf der A93 zwischen Landshut und Dingolfing. Der Auftrag umfasst die Einholung verkehrsrechtlicher Anordnungen, Abstimmung von Verkehrszeichenplänen und die Teilnahme an Verkehrsbesprechungen. Weiterhin sind umfangreiche Verkehrssicherungsmaßnahmen auf einer Länge von ca. 10,5 km (plus Vor- und Nachlauf) durchzuführen. Dies beinhaltet die Anbringung von ca. 67.000 m Gelbmarkierung in Folie und ca. 15.000 m Gelbmarkierung in Farbe (Kaltspritzplastik). Zusätzlich sind ca. 24.000 m transportable Schutzeinrichtungen zu montieren. Die geplante Ausführungszeit erstreckt sich vom 11. Mai 2026 bis zum 15. Dezember 2028. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind besonders angesprochen. Die Angebotsfrist endet am 26. Februar 2026.

Hauptarbeiten Verkehrssicherung auf der A93. Umfasst Markierungsarbeiten und Schutzplankenmontage. Bauzeit voraussichtlich 2 Jahre.

Standort Projekt
84130 Dingolfing, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)". Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
  • Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und Qualifikation des Unternehmens ZTV M 13 oder gleichwertige Nachweise
  • Prüfurkunde Schutzplanken-Montagefachmann nach ZTV FRS 13 Fassung 2017 oder gleichwertiger Nachweis
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (FSR)
  • Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Originaltitel: Hauptarbeiten Verkehrssicherung
deen