Die Bundesnetzagentur schreibt die Fortführung der Hotline für den Verbraucherservice Energie aus. Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 01.01.2027 bis zum 30.06.2028. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Vertrag optional zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Leistungserbringung erfolgt beim Auftragnehmer. Bieter müssen unter anderem Nachweise über eine Haftpflichtversicherung, einen Mindestumsatz von 665.000 EUR sowie einschlägige Referenzen im energiewirtschaftlichen Bereich vorlegen.
Fortführung der Hotline für den Verbraucherservice Energie durch die Bundesnetzagentur. Der Auftrag umfasst den Betrieb der Hotline im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 30.06.2028, mit einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit um zweimal 1 Jahr.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
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