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Die Oberfinanzdirektion NRW schreibt einen Rahmenvertrag für die Entsorgung, Vernichtung und Verwertung von Datenträgern aus Papier, Rest- und Handtuchpapier aus. Die Leistungen umfassen die fachgerechte Entsorgung an verschiedenen Dienststellen der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten mit einer optionalen Verlängerung um weitere zwei Jahre. Bieter müssen als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein und die Anforderungen der DIN 66399 sowie DIN EN ISO 9001 erfüllen.
Rahmenvertrag für die Entsorgung, Vernichtung und Verwertung von Datenträgern aus Papier, Rest- und Handtuchpapier für die Dienststellen der Finanzverwaltung NRW.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Rahmenvertrag für Entsorgung, Vernichtung und Verwertung von Datenträgern aus Papier und Restpapier
Rahmenvertrag für Entsorgung und Verwertung von Handtuchpapier