Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 20T
Vertragsbeginn
in 88T
79104 Freiburg
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg (Freiburg)
Projektübersicht

Sanierung des Kollegiengebäudes II (KG II). Tischlerarbeiten für Holztüren sind ausgeschrieben. Das Gebäude ist denkmalgeschützt und stammt aus den 60er Jahren. Die Arbeiten umfassen verschiedene Türtypen. Es gibt spezifische Anforderungen für Brandschutz und Schallschutz. Abweichungen von Leitfabrikaten erfordern besondere Nachweise. Erfahrungen mit Objekten, die Kulturdenkmäler sind, müssen nachgewiesen werden. Es werden Angaben zum durchschnittlichen Personal und zum Umsatz der letzten drei Jahre benötigt.

Sanierung Kollegiengebäude II (KG II). Tischlerarbeiten Holztüren in einem denkmalgeschützten Gebäude. Ausführung in insgesamt 5 Typen.

Standort Projekt
Mozartstr. 58, 79104 Freiburg, DEU
Finanzen
Projektwert 1.479.445,00 €
Geschätztes Honorar 1.479.445,00 €
Nach RBBau
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Originaltitel: 18198 4864 FR, Uni, Kollegiengebäude II (KG II), Sanierung 2.BA 1. + 2. TA 3027 Tischlerarbeiten (Türen T30-T90-RS)
deen