Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
vor 25T
Fragen
vor 3T
Heute
Abgabe
in 5T
Vertragsbeginn
in 39T
Landkreis Saarlouis (Saarlouis)
Projektübersicht

Erbringung von hybriden Postdienstleistungen für den Landkreis Saarlouis. Die Verarbeitung der vom Landkreis Saarlouis zum Druck gelieferten Daten, der entsprechende Druck der ausgehenden Schriftstücke, die Versandvorbereitung (u.a. durch die Kuvertierung, Frankierung und Portooptimierung) sowie die rechtzeitige Übergabe an den Versanddienstleister zum Versand. Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis. Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um 2 Jahre, so-fern nicht durch den Landkreis Saarlouis 3 Monate vor Ablauf des ersten 2-Jahreszeitraums die Verlängerung abgelehnt wird. Eine Kündigung nach Vertragsende ist nicht erforderlich. Der Vertragsbeginn ist ab dem 01.04.2026 geplant.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.200.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
  • Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
  • Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Originaltitel: Erbringung von hybriden Postdienstleistungen für den Landkreis Saarlouis
deen