Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Rahmenvereinbarung für Landschaftsbau- und Grünpflegearbeiten im Bezirk OST der Stadt Frankfurt am Main für den Zeitraum 2026-2027.

Landschaftsbau / Sonstiges
Ausführung EU LandschaftsbauGrünpflegeRahmenvereinbarungFrankfurt am MainKommunale Grünanlagen
Veröffentlicht
vor 17T
Heute
Abgabe
in 12T
Vertragsbeginn
in 54T
Frankfurt a.M. 60314
Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt (Frankfurt am Main)
Projektübersicht

Die Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt, schreibt eine Rahmenvereinbarung für Landschaftsbau- und Grünpflegearbeiten im Bezirk OST aus. Der Auftrag umfasst die Unterhaltung von öffentlichen Grünanlagen, Spielplätzen, Außenanlagen von Schulen und Kitas sowie Friedhöfen und städtischen Plätzen. Die Abwicklung erfolgt über Einzelaufträge mit einer maximalen Wertgrenze von 100.000 EUR netto pro Abruf. Die Laufzeit beginnt voraussichtlich am 15.09.2026 und endet am 31.12.2027. Es sind zwei Lose definiert: Los 1 (Garten- und Landschaftsbau) und Los 2 (Grünpflege).

Rahmenvereinbarung über Landschaftsbau- und Grünpflegearbeiten im Stadtgebiet Frankfurt am Main (Bezirk OST). Die Leistungen umfassen die Unterhaltung öffentlicher Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe und städtischer Liegenschaften.

Standort Projekt
Stadtgebiet Frankfurt a.M. im Bezirk OST, Frankfurt a.M. 60314, Deutschland
Finanzen
Rahmenvertrag - Abrechnung nach Einheitspreisen der Rahmenvereinbarung.
Baukosten nach DIN 276
Baukosten gesamt 1.224.000,00 €
KG 500 · Außenanlagen und Freiflächen
1.224.000,00 €
Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen, Gesamtwertschätzung über alle Lose ca. 1.224.000 EUR netto.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Nachweis der beruflichen Qualifikation (Landschaftsgärtner oder 5-jährige Erfahrung) pro Kolonne
  • MVAS-Nachweis (nicht älter als 5 Jahre)
  • Mindestens 2 Referenzen vergleichbarer Leistungen im kommunalen Bereich der letzten 5 Jahre
  • Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
  • Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt

Rollenqualifikationen

  • Landschaftsgärtner oder Mitarbeiter mit 5-jähriger Berufserfahrung
  • Deutschkenntnisse Niveau C1
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Einzelabrufe mit Wertgrenze bis 100.000 EUR netto
  • Kein Alleinbeauftragungsvertrag
  • Beseitigung von Unfallgefahren als vorrangige Leistung

Lose dieser Ausschreibung (2)

  • RV_Garten- und Landschaftsbauarbeiten Los-ID: LOT-0001

    Landschaftsbauarbeiten: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main, im Bereich des Bezirk OST. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Die Prozentualen Verteilungen nach Auftragswert mit einer Wertgrenze von 25.000,- € je Einzelobjekt war in den letzten Jahren wie folgt: 1 - 3% < 10.000,- € mit Unfallgefahr 10- 15 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 5-8 % > 10.000,- € mit Unfallgefahr 80- 85 % > 10.000,- € ohne Unfallgefahr Auf Grund der Erhöhung des Maximalauftragswert auf 100.000,- € je Einzelauftrag wird folgende Verteilung angenommen: 1 - 3 % < 10.000,- € mit Unfallgefahr 8 - 10 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 3 - 5 % > 10.000,- € < 25.000,- € mit Unfallgefahr 25 -30 % > 10.000,- € < 25.000,- € ohne Unfallgefahr 35 -40 % > 25.000,- € < 50.000,- € ohne Unfallgefahr 15 -25 % > 50.000,- € < 75.000,- € ohne Unfallgefahr 10 -15 % >75.000,. € bis 100.000,- € ohne Unfallgefahr Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Es handelt sich nicht um einen Alleinbeauftragungsvertrag! Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Einzelaufträge werden schriftlich in Form von einzelnen Bestellscheinen der Sachgebiete des Grünflächenamtes oder auch folgender anderer Ämter erteilt: Sportamt, Palmengarten. Eine Beauftragung durch weitere Institutionen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Auftraggeberin zulässig. Die Auftraggeberin kann für die Beauftragung von der Auftragnehmerin das Erstellen eines Angebotes auf Grundlage der Position und Einheitspreise der Rahmenvereinbarung verlangen, der mögliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Auftraggeberin kann auch Leistungen direkt beauftragen. Ein entsprechendes Leistungsverzeichnis wird dann dem Bestellschein angefügt. Die Einzelbeauftragung erfolgt wie folgt: -Ortstermin innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin. -Erstellung eines Leistungsverzeichnisses (durch Auftraggeberin) oder Angebotes (Auftragnehmerin) innerhalb von 14 Tagen nach Ortstermin oder Aufforderung zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses. -Erstellung eines Bestellscheins gemäß erstellten Leistungsverzeichnis / Angebot durch die Auftraggeberin. -Beginn der Ausführung im Regelfall innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Bestellscheins. Längere Ausführungsfristen bedürfen der Absprache und schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartnerinnen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit nach Auftragserteilung bis 31.12.2027.

    Abgabefrist: 04.08.2026
  • RV_Grünpflegearbeiten Los-ID: LOT-0002

    Grünpflegearbeiten und Pflanzarbeiten: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main, im Bereich des Bezirk OST. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Die Prozentualen Verteilungen nach Auftragswert mit einer Wertgrenze von 25.000,- € je Einzelobjekt war in den letzten Jahren wie folgt: 1 - 3% < 10.000,- € mit Unfallgefahr 10- 15 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 5-8 % > 10.000,- € mit Unfallgefahr 80- 85 % > 10.000,- € ohne Unfallgefahr Auf Grund der Erhöhung des Maximalauftragswert auf 100.000,- € je Einzelauftrag wird folgende Verteilung angenommen: 1 - 3 % < 10.000,- € mit Unfallgefahr 8 - 10 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 3 - 5 % > 10.000,- € < 25.000,- € mit Unfallgefahr 25 -30 % > 10.000,- € < 25.000,- € ohne Unfallgefahr 35 -40 % > 25.000,- € < 50.000,- € ohne Unfallgefahr 15 -25 % > 50.000,- € < 75.000,- € ohne Unfallgefahr 10 -15 % >75.000,. € bis 100.000,- € ohne Unfallgefahr Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Es handelt sich nicht um einen Alleinbeauftragungsvertrag! Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Einzelaufträge werden schriftlich in Form von einzelnen Bestellscheinen der Sachgebiete des Grünflächenamtes oder auch folgender anderer Ämter erteilt: Sportamt, Palmengarten. Eine Beauftragung durch weitere Institutionen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Auftraggeberin zulässig. Die Auftraggeberin kann für die Beauftragung von der Auftragnehmerin das Erstellen eines Angebotes auf Grundlage der Position und Einheitspreise der Rahmenvereinbarung verlangen, der mögliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Auftraggeberin kann auch Leistungen direkt beauftragen. Ein entsprechendes Leistungsverzeichnis wird dann dem Bestellschein angefügt. Die Einzelbeauftragung erfolgt wie folgt: -Ortstermin innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin. -Erstellung eines Leistungsverzeichnisses (durch Auftraggeberin) oder Angebotes (Auftragnehmerin) innerhalb von 14 Tagen nach Ortstermin oder Aufforderung zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses. -Erstellung eines Bestellscheins gemäß erstellten Leistungsverzeichnis / Angebot durch die Auftraggeberin. -Beginn der Ausführung im Regelfall innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Bestellscheins. Längere Ausführungsfristen bedürfen der Absprache und schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartnerinnen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit nach Auftragserteilung bis 31.12.2027.

    Abgabefrist: 04.08.2026
Originaltitel: Rahmenvereinbarung GaLaBau 2026-2027_Bezirk OST
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