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Der Kreis Minden-Lübbecke schreibt die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) für das Jahr 2026 aus. Ziel der integrativen Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III ist es, Jugendlichen mit Lernbeeinträchtigungen oder sozialen Benachteiligungen einen erfolgreichen Berufsabschluss zu ermöglichen. Die fachpraktische und fachtheoretische Unterweisung erfolgt beim Auftragnehmer, ergänzt durch betriebliche Phasen. Bieter müssen eine gültige AZAV-Zertifizierung vorweisen.
Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III für lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen