Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

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Abgabe
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Zentrale Vergabestelle - Kooperation Landkreis Lüneburg - Harburg (Winsen/Luhe)
Projektübersicht

Schultransportleistungen werden für Schüler*innen im Landkreis Lüneburg ausgeschrieben. Der öffentliche Auftraggeber sucht Dienstleister für den freigestellten Schülerverkehr. Die Leistung umfasst die Beförderung von Schüler*innen zu verschiedenen Schulen. Mehrere Lose sind vorgesehen. Die Vergabe erfolgt für die Zeit vom ersten Schultag des Schuljahres 2026/27 bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030. Eine optionale Verlängerung ist möglich. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Mehrfachbeteiligungen sind grundsätzlich unzulässig. Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch. Fristen für Rügen und die Angebotsabgabe sind zu beachten.

Beförderungsleistungen für Schüler*innen im freigestellten Schülerverkehr. Verschiedene Schulen in der Stadt und im Landkreis Lüneburg und in Hamburg.

Standort Projekt
DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
  • Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
  • Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
  • Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
  • Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: Beförderungsleistungen für Schüler*innen mit Wohnort im Landkreis Lüneburg an Schulen in der Stadt und im Landkreis Lüneburg und in Hamburg
deen