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Anforderungen an den Bieter
Leistungsbeschreibung: LPH 1 bis LPH 3 Auftragsumfang sind die Grundleistungen zu § 34 HOAI gem. ZVB. Grundleistung ist die Entwicklung von Varianten und in LPH 3 der Vorschlag eines Systems einer Modulbauweise für eine Errichtung ohne Abweichungen von der Bayerischen Bauordnung und Einbau des Aufzuges zur Herstellung der Barrierefreiheit. Die Konstruktionsweise des Aufzugsschachtes und der Treppenhauswände stehen noch nicht fest. Der Auftraggeber stellt ein Raumprogramm zur Verfügung. Dieses ist in LPH 2 als Besondere Leistung zu verifizieren, insbesondere hinsichtlich der Frage, welche Hortflächen im Gebäude enthalten sein können. Eine intensive Abstimmung mit dem Freianlagenplaner, insbesondere hinsichtlich der Frage der erforderlichen Freiflächen ist erforderlich. Der Auftragnehmer arbeitet zu technischen und wirtschaftlichen Fragen zur FAG-Förderung zu. Der Auftraggeber stellt ein zugrunde zu legendes Baugrundgutachten zur Verfügung. Erforderlichen Unterlagen gem. GEG und zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Brandschutzes werden von Dritten geleistet, ebenso Raumakustische Nachweise. Die Erstellung der Nachweise ist vom Auftragnehmer zu koordinieren. LPH 4 Auftragsumfang sind der Großteil der Grundleistungen zu § 34 HOAI gem. ZVB. Die Freianlagenplanung wird vom Auftraggeber beigestellt. LPH 5 Diese wird komplett vom Totalunternehmer geleistet. Auch die Planung des Aufbaues der Dachbegrünung ist vom Totalunternehmer zu leisten. LPH 6 Auftragsumfang sind der Großteil der Grundleistungen gem. ZVB, insbesondere die Erstellung einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung als Leistungsprogramm für das Gebäude gem. Anlage 10 zur HOAI, die Integration der Funktionalausschreibungen der Fachingenieure in die Totalunternehmerausschreibung sowie die Erstellung der Leistungsbeschreibung und Integration der vom Totalunternehmer zur Qualitätssicherung erforderlichen Planungs- und Dokumentationsleistungen. Die Totalunternehmer-Ausschreibung ist so zu gestalten, dass für alle Gewerke eine Entwurfsplanung sowie Leitdetails, auch der TGA an den Auftraggeber übergeben werden. LPH 7 Auftragsumfang sind der Großteil der Grundleistungen gem. ZVB sowie Anlage 10 der HOAI für alle in LPH 6 ausgeschriebenen Bauteile und Planungsleistungen unter Mitwirkung der Fachingenieure für deren jeweilige Anlagen. Vom Auftragnehmer aus den Angeboten, sofern diese von der Genehmigungsplanung abweichen, zu prüfen: • die Grundrisse, Schnitte und Ansichten der Angebotsplanung • Die Koordinierung der Prüfung des GeG- und Brandschutznachweises in der Angebotsplanung Besondere Leistung der LPH 8 Leistung ist die Prüfung der Ausführungspläne des Totalunternehmers auf Übereinstimmung mit dem Entwurf. Sofern der Totalunternehmer in seinem Auftrag von der Genehmigungsplanung abweichen möchte, ist die Tekturplanung Leistung des Totalunternehmers und die bauordnungsrechtliche Genehmigung der Stadt Garching vor Leistungsbeginn vorzulegen. Auftragsumfang ist auch die Durchsicht von Tekturplänen und Werkstattzeichnungen, die Prüfung der Ecktermineinhaltung der für das vom Totalunternehmer zu errichtende Bauwerk, ausschließlich hinsichtlich der einzuhaltenden Regeln der Technik und der einzuhaltenden Normen. Messungen (z.B. Feuchten, Schichtstärken von Beschichtungen) sind nicht Gegenstand der Leistung weil vom Totalunternehmer zu leisten. Für technische Abnahmen der vom Auftragnehmer ausgeschriebenen Teile der Baukonstruktionen (u.a. Dachabdichtung, Holzbehandlung) werden Fachgutachter beauftragt. LPH 9 Auftragsumfang sind Einzelleistungen gem. ZVB und Besondere Leistungen gem. Honorarangebot. Die Planungsleistungen bis einschl. LPH 4 sowie teilweise LPH 6 und 7 für eine Totalunternehmerausschreibung der Objektplanung § 34 HOAI, der Tragwerksplanung § 51 HOAI, der HLS-Planung § 53 HOAI und der Elektroplanung § 53 HOAI als Funktionalausschreibung sowie die Freianlagenplanung § 39 HOAI werden in eigenständigen Vergabeverfahren vergeben. Neben diesen werden von der Stadt Garching ein Brandschutzplaner mit der Erstellung des Brandschutznachweises und ein Bauphysiker beauftragt. Ab LPH 5 werden die Planungsleistungen (nicht jedoch Ausschreibung und Vergabe) an den Totalunternehmer vergeben, der auch alle Bauleistungen außer den Freianlagen ausführt. Sofern der Totalunternehmer Abweichungen von der bauordnungsrechtlich genehmigten Planung vornehmen möchte, ist die Änderungsleistung sowie eine evtl. Tektur Leistung des Totalunternehmers. Der Bau soll voraussichtlich dreigeschossig gem. Bebauungsplan errichtet werden, ein Untergeschoss und die im Bebauungsplan eingezeichnete Tiefgarage sollen nicht realisiert werden. Laut Raumprogramm ist mit einer Nutzfläche von max. ca. 761m² zu rechnen. Grundlage der Planung ist der rechtskräftige Bebauungsplan für das Baugrundstück, eine Bebauungsplan-Änderung ist ausgeschlossen. Es ist von einer dezentralen, mechanischen Zusatzlüftung für die Aufenthaltsräume auszugehen. Der vom Auftraggeber zu beauftragender Freianlagenplaner plant die Freianlagen und die Regenwasser- Versickerungsanlage. Die Bediensteten-, Besucher- sowie Hol- und Bringstellplätze werden in der Nähe auf einer separaten, gesondert fertigzustellenden Anlage untergebracht, dies liegt der Planung zugrunde und ist nicht neu abzustimmen. Nach jetzigem Planungsstand ist ein Anschluss an die Fernwärme vorgesehen.
Die Stadt Garching plant den Neubau einer Kindertagesstätte in Holzhybrid-Modulbauweise. Das Gebäude soll Platz für 2 Krippen- und 2 Kindergartengruppen bieten, mit der Option auf eine zusätzliche Hortgruppe. Angestrebt wird eine Inbetriebnahme zum Schuljahr 2028/29. Die Planung soll die Vorgaben des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) berücksichtigen.
Planung des Neubaus einer Kindertagesstätte in Garching b. München. Das Projekt umfasst die Objektplanung Gebäude (LPH 1-9), Tragwerksplanung, HLSK-Planung und Elektroplanung als Funktionalausschreibung. Die Errichtung erfolgt in Holzhybrid-Modulbauweise. Fokus liegt auf der Umsetzung des Raumprogramms, der Integration von Funktionen und der Einhaltung baurechtlicher sowie energetischer Vorgaben.
Neubau einer Kindertagesstätte mit 2 Krippen- und 2 Kindergartengruppen, optional 1 Hortgruppe. Gebäude in Holzhybrid-Modulbauweise. Berücksichtigung der Bayerischen Bauordnung und des BayFAG-Förderrahmens. Planung stellt auf eine dezentrale, mechanische Zusatzlüftung für Aufenthaltsräume ab.