Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 88T
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (Gelsenkirchen)
Projektübersicht

Wettbewerbliches Vergabeverfahren für die Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie RE 3. Der Vertrag umfasst die Betriebsdurchführung für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2030 bis Dezember 2032. Das Leistungsvolumen beträgt ca. 1,6 Mio. Zugkilometer pro Jahr. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370. Angebote müssen elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden. Fehlende Bieterunterlagen können nach Ermessen nachgereicht werden. Bieter müssen über eine EVU-Genehmigung verfügen oder nachweisen, wie diese erlangt wird. Referenzen und Erfahrung in Verkehrs- und Tarifkooperation sind gefordert. Es gelten Ausschlussgründe und Anforderungen bezüglich der Zuverlässigkeit und Einhaltung von Vorschriften. Die Angebotsfrist endet am 29. Juni 2026 um 12:00 Uhr. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre.

Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Betrieb der Linie RE 3 (Düsseldorf - Gelsenkirchen - Dortmund - Hamm). Leistungsvolumen ca. 1,6 Mio. ZugKm p.a.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.600.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Nachweis als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
  • Erfahrung in Verkehrs- und Tarifkooperation
  • Eignung zur Berufsausübung (keine Verurteilung, keine Verstöße gegen Arbeits-, Sozial-, Sicherheits- oder Umweltvorschriften, Steuerpflichten erfüllt)
  • Keine Insolvenz, Einhaltung von Sanktionen
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. GWB.
  • Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
  • Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
  • Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Originaltitel: Rhein-Emscher-Express (RE 3)
deen