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Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Buslinienverkehre nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 42 Personenbeförderungsgesetz auf der Linie 86 (Ulm - Neu-Ulm -Nersingen - Unterfahlheim). Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.07.2026 (erster Betriebstag) und endet am 31.12.2026 (letzter Betriebstag). Der Erfüllungsort ist zu einem überwiegenden Teil im Landkreis Neu-Ulm. Die Auftragsvergabe fällt nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG).
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Busverkehr. Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre auf der Linie 86. Vertragslaufzeit vom 01.07.2026 bis 31.12.2026.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen