Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 130b9ef0-4a8a-4e35-ba6d-8949f9d4881f

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Mit Zen AI konzentrieren wir uns gezielt auf relevante Projekte und sparen wertvolle Zeit."

MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 29T
Heute
Abgabe
in 19T
Vertragsbeginn
in 295T
Landkreise Freising und Kelheim, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (München)
Projektübersicht

Der Auftrag umfasst die Personenbeförderung mit Omnibussen auf den MVV-Regionalbuslinien 683 und 683V. Die Leistungen beinhalten den Linienverkehr zwischen Mainburg/Gammelsdorf, Hörgertshausen und Moosburg sowie zwischen Rudelzhausen, Tegernbach und Pfettrach. Es werden ca. 344.134 Nahverkehrskilometer pro Jahr erwartet. Der Fuhrpark soll aus 4 gebrauchten 12-Meter-Niederflur-Überlandbussen und 3 gebrauchten 18-Meter-Niederflurbussen bestehen. Etwa 84 Haltestellen werden bedient. Der geschätzte Auftragswert liegt zwischen 3.537.000 und 3.930.000 EUR netto. Die Leistungserbringung ist für die Zeit vom 13.12.2026 bis 08.12.2029 geplant. Die Submission ist für den 12.03.2026 angesetzt.

Personenbeförderung mit Omnibussen. MVV-Regionalbuslinie 683 und 683V. Regionalbusverkehr im MVV-Gebiet.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 3.733.500,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Wir verweisen auf die gesetzlichen Regelungen nach der Vergabeverordnung (VgV).
  • Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
  • Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Originaltitel: Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 683
deen