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Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes; Lärmschutzmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Oberhausen der Strecke 2321. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Neubau einer Lärmschutzwand. Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen. Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen