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Die Stadtverwaltung Grimma schreibt die Programmbetreuung für das Bund-Länder-Förderprogramm 'Lebendige Zentren' (LZP) im Fördergebiet 'Ortsmitte Nerchau' aus. Der zukünftige Programmbetreuer soll als Beauftragter der Stadt gemäß § 157 Abs. 1 BauGB agieren. Die Aufgaben umfassen die Programmbetreuung, Abwicklung und Gesamtabrechnung im Bereich der Städtebauförderung, inklusive der Etablierung und Umsetzung eines Verfügungsfonds. Der Förderzeitraum der Gesamtmaßnahme ist bis 2040 angesetzt. Die Vergabe erfolgt nach VgV-Verfahren mit einem Fokus auf konzeptionelle Herangehensweise (80%) und Preis (20%).
Programmbetreuung für das Bund-Länder-Förderprogramm 'Lebendige Zentren' im Fördergebiet 'Ortsmitte Nerchau'. Der Auftragnehmer agiert als Beauftragter der Stadt Grimma gemäß § 157 Abs. 1 BauGB für eine Gesamtmaßnahme mit Förderzeitraum bis 2040.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Bekanntmachungs-ID: 1434e66b-1e65-4a48-98ef-ef918fb423e4