Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 15T
Heute
Abgabe
in 13T
Vertragsbeginn
in 65T
28329 Bremen
Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (Bremen)
Projektübersicht

Umfassende Zusammenfassung des Projekts. Rohbauarbeiten und Sanierung einer 3-zügigen Grundschule im Ganztagsbetrieb. Berücksichtigung von Abbruch- und Gerüstarbeiten. Detailinformationen zu den Anforderungen und zur Eignung der Bieter.

Neubau einer 3-zügigen Grundschule. Rohbauarbeiten und Sanierung.

Standort Projekt
28329 Bremen, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.000.000,00 €
HOAI - 1.000.000,00€ netto
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §6a EU Nr. 3a VOB/A 2019
  • mindestens 10 Arbeitskräfte
  • Mindestumsatz 1.000.000,00 EUR

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Ein Unternehemen, dass ein Interesse am Auftrag hat und Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter Überprüfungsstelle genannten Stelle einleiten.
  • Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  • mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
  • § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Wilhelm Leuschner, Rohbau
deen