Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 112T
Vertragsbeginn
vor 72T
Heute
Abgabe
in 316T
01067 Dresden
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Erfurt)
Projektübersicht

Gegenstand ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Das Verfahren erfolgt im Wege eines Open-House-Modells. Pharmazeutische Unternehmen sind aufgefordert teilzunehmen. Eine individuelle Vertragsverhandlung ist ausgeschlossen. Es wird keine Liefer-Exklusivität gewährt. Die Abnahmemenge ist variabel und hängt von der Nachfrage ab. Es werden keine Mindestabnahmemengen garantiert. Teilnahmeunterlagen sind über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) erhältlich. Ein Antrag auf Zugang zum Projektraum ist erforderlich. Die Unterlagen sind vertraulich zu behandeln. Bei Nichtteilnahme sind alle Unterlagen zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Anschreiben und den Erläuterungen. Die Kommunikation erfolgt elektronisch über das DTVP. Erste Teilnahmeanträge können bis zum 07.10.2025 eingereicht werden. Weitere Fristen sind der Anlage "Einreichungsfristen" zu entnehmen. Rabattvereinbarungen enden spätestens zum 31.10.2026. Die Auftraggeberin behält sich die vorzeitige Beendigung des Verfahrens vor. Dies kann insbesondere bei Abschluss exklusiver Rabattvereinbarungen geschehen. Die Teilnahmeunterlagen sind über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu übersenden. Eine Einreichung über das Bietertool ist nicht möglich.

Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V. Open-House-Modell zum Wirkstoff Tacrolimus. Keine individuelle Vertragsverhandlung, keine Exklusivität.

Standort Projekt
Sternplatz 7, 01067 Dresden, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs.18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
Originaltitel: Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Tacrolimus (ATC-Code nach WHO: L04AD02)
deen