Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 15e664a3-ce6a-49aa-bdc9-3a013c083b1c

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Fragen
in 29T
Abgabe
in 41T
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (Hannover)
Projektübersicht

Das Land Niedersachsen beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern. Leasingnehmer wird das Land Niedersachsen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Vom Land geleaste Fahrräder werden abrufberechtigten Beschäftigten und Bediensteten zur Nutzung überlassen. Etwa 15 Prozent der Beschäftigten und Bediensteten nutzen das Leasingangebot. Dies ergibt eine voraussichtliche Menge von etwa 32.400 geleasten Fahrrädern. Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme beträgt etwa 108.900.000,00 Euro (netto). Eine Höchstmenge von 64.800 geleasten Fahrrädern wird festgesetzt. Die Vergabe erfolgt nach den Regelungen des GWB und der VgV. Mit dem Angebot sind weitere leistungsbezogene Unterlagen einzureichen.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Projektwert 108.900.000,00 €
Geschätztes Honorar 108.900.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB). -Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen. -Der Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, bei der Ausführung des Auftrags im Inland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172), in der jeweils geltenden Fassung, ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG zu zahlen. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Originaltitel: Rahmenvereinbarung über das Fahrradleasing für die Beschäftigten und Bediensteten des Landes Niedersachsen im Wege der Entgeltumwandlung
deen