Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 16f1f831-65e2-4df3-9ff4-8977c4b34f51

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Tender Zen ist eine riesige Hilfe und macht die Analyse so viel einfacher."

FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 46T
Vertragsbeginn
in 258T
Landkreis München, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (München)
Projektübersicht

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Omnibussen für FLEX München Linien 2010 (Tag) und 2020 (Nacht). Bediengebiete umfassen die Gemeinden Aying, Sauerlach, Brunnthal, Unterhaching, Taufkirchen und Oberhaching. Gesamtfahrleistung ca. 442.000 Nwkm/a Tagverkehr und 248.000 Nwkm/a Nachtverkehr. Benötigt werden 7 Gebrauchtfahrzeuge Pkw - Diesel Van/Kleinbus (9m). Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Die geschätzte Auftragssumme liegt zwischen 2.100.000 und 2.340.000 EUR (ohne MwSt). Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch. Die Angebote sind bis zum 15.05.2026, 12:00 Uhr einzureichen. Die Bindefrist endet am 15.08.2026.

Personenbeförderung mit Omnibussen. FLEX München Linien 2010 Tag, 2020 Nacht. Bediengebiete Aying, Sauerlach, Brunnthal, Unterhaching, Taufkirchen, Oberhaching.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 2.340.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV.
  • Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
  • Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Originaltitel: Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; FLEX München (Linien 2010, 2020)
deen