Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 2T
Heute
Fragen
in 23T
Abgabe
in 30T
Vertragsbeginn
in 183T
26529 Marienhafe
Samtgemeinde Brookmerland (Marienhafe)
Projektübersicht

Die Samtgemeinde Brookmerland plant die Errichtung eines Sportzentrums. In diesem Zentrum sind Malerarbeiten vorgesehen. Die Ausführung erfolgt in normaler Standardausführung. Der Leistungsumfang umfasst 375 m² Dispersionsanstrich für Wand und Decke. Zusätzlich sind 660 m² Glasvlies mit Anstrich zu erstellen. Ebenfalls Teil der Leistung sind 50 m² Bodenbeschichtung. Lackiert werden müssen 29 Stück Stahlzargen. Die Kommunikationssprache ist Deutsch. Es gelten die Vorschriften der VOB/A-EU und VOB/B. Des Weiteren sind das GWB, die VGV und das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz relevant. Bieter müssen die Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit und Unklarheiten prüfen. Unklarheiten sind unverzüglich schriftlich zu melden. Fragen sind über die Vergabeplattform zu stellen und spätestens 7 Tage vor Angebotsfristende einzureichen. Auskünfte erfolgen ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform. Ein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gilt für russische Staatsangehörige und Unternehmen gemäß EU-Sanktionsverordnung.

Neubau Sportzentrum. Malerarbeiten innen und außen. Standardausführung.

Standort Projekt
Tjücher Moortun 1, 26529 Marienhafe, DEU
Finanzen
Projektwert 20.932,00 €
Geschätztes Honorar 20.932,00 €
HOAI - Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
  • Wesentlich Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: VOB/A-EU; VOB/B; GWB, vierter Teil; VGV; Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz.
  • Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen.
  • Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle schriftlich darauf hinzuweisen.
  • Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig Ihre Fragen über den Kommunikationsraum der Vergabeplattform zu übermitteln.
  • Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen.
  • Fragen zum Vergabeverfahren, die der Vergabestelle nicht bis 7 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote vorliegen, werden nur berücksichtigt, wenn dadurch eine Aufhebung des Verfahrens verhindert werden kann.
  • Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich - im gesetzlichen zulässigen Rahmen - schriftlich per Vergabeplattform erteilt.
  • Telefonische Auskünfte oder per E-Mail werden nicht erteilt.
  • Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU- Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt.
  • Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
  • Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Originaltitel: Malerarbeiten
deen