Die KI liest alle Dokumente und schreibt heraus, was gefordert ist: Leistungen, Eignungskriterien, Fristen. Kostenlos, ohne Kreditkarte.
Gegenstand des Vertrages ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK Hessen mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V im Rahmen eines Open-House-Modells. Ausgeschlossen sind Arzneimittel, Hilfsmittel nach § 33 SGB V, Lebensmittel, kosmetische Mittel sowie Verbandmittel für den Sprechstundenbedarf. Interessierte Leistungserbringer können dem Vertrag während der gesamten Laufzeit bis zum 30.06.2028 beitreten, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Die Vertragsunterlagen sind über das Kontaktformular der AOK Hessen anzufordern. Der Beitritt ist jeweils zum 1. oder 15. eines Monats möglich, frühestens ab dem 01.07.2026.
Vertrag über die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK Hessen mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V im Rahmen eines Open-House-Modells.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
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Bekanntmachungs-ID: 179d11c2-95d0-4120-ad24-a1fdcb36655d