Ausschreibung

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"Das Onboarding hat mich beeindruckt – Tender Zen hat ein Suchprofil direkt von unserer Unternehmenswebsite erstellt."

LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Vertragsbeginn
in 57T
Abgabe
in 757T
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Doris Budasch E-Mail: verbandmittel@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6251304 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/ (Eschborn)
Projektübersicht

Gegenstand des Vertrages ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK Hessen mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V im Rahmen eines Open-House-Modells. Ausgeschlossen sind Arzneimittel, Hilfsmittel nach § 33 SGB V, Lebensmittel, kosmetische Mittel sowie Verbandmittel für den Sprechstundenbedarf. Interessierte Leistungserbringer können dem Vertrag während der gesamten Laufzeit bis zum 30.06.2028 beitreten, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Die Vertragsunterlagen sind über das Kontaktformular der AOK Hessen anzufordern. Der Beitritt ist jeweils zum 1. oder 15. eines Monats möglich, frühestens ab dem 01.07.2026.

Vertrag über die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK Hessen mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V im Rahmen eines Open-House-Modells.

Standort Projekt
Deutschland
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen gemäß Vertragsunterlagen
  • Vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Teilnahmeunterlagen
  • Nachweis der Berechtigung zur Versorgung mit Verbandmitteln

Rollenqualifikationen

  • Apotheken mit Berechtigung zur Abgabe von Verbandmitteln
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Open-House-Modell
  • Keine Exklusivität
  • Beitritt jederzeit zum 1. oder 15. eines Monats möglich
  • Keine Vergabe im Sinne des Vergaberechts
Originaltitel: Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V
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