Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 40T
Fragen
vor 10T
Abgabe
vor 3T
Heute
Stadtverwaltung Hohen Neuendorf (Bonn)
Ausführung LandschaftsbauStahlbauarbeitenTiefbauarbeitenElektrobauarbeitenFreianlagen
Tiefbau
Standort Projekt
Schönfließer Str. 48a, 16540 Hohen Neuendorf, Deutschland
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Formblatt 5.3 - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
  • Referenznachweise
  • Formblatt 5.4 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
  • Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
  • Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Projektübersicht

Lage der Baustelle / Bestandssituation Die Baustelle befindet sich im Ortszentrum Hohen Neuendorfs, direkt am S-Bahnhof Hohen Neuendorf, die Begrenzung des überplanten Bereichs stellen dar:- im Norden: Privatgrundstück mit Wohnbebauung und Grünstreifen zum Baufeld- im Westen: Wilhelm-Külz-Straße- im Süden: Schönfließer Straße- im Osten: Bahntrasse Das Baugrundstück ist bis auf kleinere Geländeversprünge weitgehend eben, die Geländehöhe liegt bei ca. +55,50 mHN, lediglich nach Osten fällt hinter dem Neubau und dem Bestandsgebäude das Gelände zur Bahntrasse auf ca. +50,50 mHN ab. Eigentümer der durch die Baumaßnahme genutzten Grundstücke ist die Stadt Hohen Neuendorf. Der Zugang zum S-Bahnhof (über Südfassade des Bestandsgebäudes) muss jederzeit gewährleistet sein, die Fläche nach Westen in Verlängerung der Südfassade Bahnhof und der Gehweg in der Wilhelm-Külz-Straße sind per Bauzaun abzugrenzen und ständig freizuhalten! Das Gelände ist aktuell teilweise befestigt, die Befestigungen werden durch den Hochbau als Zufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche genutzt und im Zuge der Baumaßnahme vollständig zurückgebaut.

Neugestaltung der Außenanlagen am Kulturbahnhof Hohen Neuendorf. Umfasst die Errichtung einer Versickerungsanlage und die Ausführung von Landschafts-, Tiefbau- und Elektrobauarbeiten unter laufendem Betrieb des S-Bahnhofs.

Umbau und Neugestaltung der Außenanlagen am Kulturbahnhof Hohen Neuendorf, inklusive Versickerungsanlage, Pflasterarbeiten, Errichtung von Müllplatz- und Gastro-Einhausungen sowie Bepflanzungen und Beleuchtung. Die Arbeiten erfolgen unter laufendem Betrieb des S-Bahnhofs.

Neugestaltung der Außenanlagen am Kulturbahnhof Hohen Neuendorf. Der bestehende S-Bahnhof wird zum Kulturzentrum mit Bibliothek, Seminar- und Übungsräumen und öffentlicher Gastronomie erweitert und umgebaut, während er durchgehend als Zugang zum S-Bahnhof dient. Die Neugestaltung der Außenanlagen erfolgt unter laufendem Betrieb des S-Bahnhofs, der Zugang zum Bahnhof muss jederzeit möglich sein. Das Bauvorhaben besteht aus zwei Abschnitten: im 1. Bauabschnitt wird die Versickerungsanlage (Füllkörperrigole) inkl. aller Schächte, Anschlussleitungen, Lichtschächte und Rinnen am Gebäude errichtet, im 2. Bauabschnitt werden die Außenanlagen inkl. Einbauten und Ausstattung sowie die vegetationstechnischen Arbeiten und Pflanzungen ausgeführt. Gewerke: Tiefbauarbeiten, Landschafts- und Elektrobauarbeiten. Bauvorhaben: Neugestaltung Freianlagen ´Kulturbahnhof´ (Umnutzung/Sanierung Bahnhof) Hohen Neuendorf. Bauort: 16540 Hohen Neuendorf, Schönfließer Str. 48a. Die Zufahrt/Zulieferung erfolgt über die vorhandene Zufahrt in der Wilhelm-Külz-Straße westlich des Baufelds sowie über die anliegenden Straßen. Zwischenlagerflächen sind mit der BL abzustimmen und auf dem Gelände in beschränktem Ausmaß vorhanden. Transportwege von max. ca. 100 m innerhalb der Baustelle und das eventuelle mehrmalige Umlagern von Baustoffen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Baustellensicherung mit Schutz u.a. vor Diebstahl oder Zerstörung ist in alleiniger Verantwortung durch den AN zu veranlassen, die dabei entstehenden Kosten werden nicht gesondert vergütet. Der auszubauende Boden ist auf Haufwerke, sortiert nach Bodenarten, zwischenzulagern. Vor der Bodenabfuhr findet eine Beprobung der Haufwerke statt. Das Zwischenlagern sowie erneutes Laden nach Eingang der Ergebnisse der Beprobung ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Absperrung der Baustelle mit Bauzaun, muss so erfolgen, ggf. durch zusätzliche Maßnahmen, dass eine dauerhafte Einzäunung gewährleistet ist. Beschädigungen der Einzäunung sind umgehend zu beseitigen. Transportwege von ca. 100 m innerhalb der Baustelle und das mehrmalige Umlagern von Baustoffen auf Grund der eingeschränkten Lagermöglichkeiten sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Einschränkungen durch Anlieferverkehr sind im Bauablauf zu berücksichtigen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Neugestaltung der Außenanlagen erfolgt in öffentlichen Bereichen und unter laufendem Betrieb. Mindestens 6 Stahlplatten sind dauerhaft vorzuhalten und sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Produktbezeichnungen gelten als Qualitätsbeispiele. Alle wesentlichen Merkmale sind im Positionstext angegeben. Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte obliegt dem Bieter. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe eines Angebotes von dem Zustand der Baustelle und den örtlichen Verhältnissen eingehend zu überzeugen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass die vorhandenen Unterlagen für eine einwandfreie Kalkulation der angebotenen Preise ausreichend sind. Später hervorgebrachte Einwendungen können nicht berücksichtigt werden. Dieses gilt auch für den Fall einer Pauschalierung der Gesamtleistung. Für die Ausführung gelten die Technischen Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Tragschichten im Straßenbau (TVT), die Technischen Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen im Straßenbau (TVV), die Technischen Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau (TL Min) und das Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben. Bei Tiefbauleistungen im öffentlichen Straßenraum und den anschließenden Deckenschlussarbeiten sind die Forderungen der ZTV A-StB nach dem Aufbau der Verkehrsflächenbefestigung und den Abtreppungen bei: - bituminösen Befestigungen - Pflaster- und Plattenbelag zu berücksichtigen. Der erforderliche Aufwand ist gegebenenfalls bei der Preisbildung für die entsprechenden Leistungen im Leistungsverzeichnis einzurechnen. Gemäß DIN 18 299 Art. 2 umfassen die anzubietenden Leistungen auch die Lieferung der zugehörigen Baustoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle. Gemäß DIN 18 299 Art. 4.1 gehören die Einrichtung und Beräumung der Baustelle sowie das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschließlich der Geräte zu den Nebenleistungen auch ohne Erwähnung im Vertrag zur angebotenen Leistung. Vorgenannte Leistungen sind dementsprechend bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Bei der ausgeschriebenen Leistung sind die in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards für die Gewinnung und Herstellung von Waren zu beachten.

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