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Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Im Rahmen der Sanierung der denkmalgeschützten Stadthalle Braunschweig werden Wand- und Bodenfliesenarbeiten vergeben. Die Arbeiten sind nach Anweisung der Bauleitung abschnittsweise bzw. in unterschiedlichen Geschossen fertig zu stellen. Hierbei ist zu beachten, dass es zu zeitlichen Unterbrechungen zwischen den einzelnen Bereichen (und damit der Ausführung der Arbeiten) kommen kann. Vor Ausführung der Arbeiten muss eine gemeinsame Begehung mit der örtlichen Bauüberwachung und dem Architekten stattfinden. Dies ist in die Einheitspreise dieser mit einzukalkulieren. Die Abschnitte bzw. Bereiche, in denen gearbeitet werden kann betreffen den Ausbau, die Sanierung sowie den Einbau bzw. den Wiedereinbau. Die Ausführung der Arbeiten der jeweiligen Bereiche können sich überlappen. Dies ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Durch den AN sind vor Ausführung der Arbeiten Muster (Fliesen, Fugen und Versiegelungen), Produktbeschreibungen und Prüfzeugnisse über die vorgesehenen Bauteile bzw. Stoffe vorzulegen bzw. anzulegen. Insbesondere für die sichtbar bleibenden Bauteile ist die vorherige Bemusterung zu Oberflächen und Farben vorzunehmen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Vergabe von Wand- und Bodenfliesenarbeiten im Rahmen der Sanierung der Stadthalle Braunschweig. Die Arbeiten sind abschnittsweise oder in unterschiedlichen Geschossen nach Anweisung der Bauleitung fertigzustellen. Muster, Produktbeschreibungen und Prüfzeugnisse sind vorzulegen.
Fliesenarbeiten im Rahmen der Sanierung der Stadthalle Braunschweig.
Im Rahmen der Sanierung der denkmalgeschützten Stadthalle Braunschweig werden Wand- und Bodenfliesenarbeiten vergeben. Die Arbeiten sind nach Anweisung der Bauleitung abschnittsweise bzw. in unterschiedlichen Geschossen fertig zu stellen. Hierbei ist zu beachten, dass es zu zeitlichen Unterbrechungen zwischen den einzelnen Bereichen (und damit der Ausführung der Arbeiten) kommen kann. Vor Ausführung der Arbeiten muss eine gemeinsame Begehung mit der örtlichen Bauüberwachung und dem Architekten stattfinden. Dies ist in die Einheitspreise dieser mit einzukalkulieren. Die Abschnitte bzw. Bereiche, in denen gearbeitet werden kann betreffen den Ausbau, die Sanierung sowie den Einbau bzw. den Wiedereinbau. Die Ausführung der Arbeiten der jeweiligen Bereiche können sich überlappen. Dies ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Durch den AN sind vor Ausführung der Arbeiten Muster (Fliesen, Fugen und Versiegelungen), Produktbeschreibungen und Prüfzeugnisse über die vorgesehenen Bauteile bzw. Stoffe vorzulegen bzw. anzulegen. Insbesondere für die sichtbar bleibenden Bauteile ist die vorherige Bemusterung zu Oberflächen und Farben vorzunehmen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis verwiesen.