Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 187714de-501d-40f2-8450-a826ef562c12

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

FFH-Monitoring von fünf geschützten Käferarten in Rheinland-Pfalz für die Berichtsperiode 2025-2030.

Dienstleistungen EU FFH-MonitoringArtenschutzKäferNatura 2000KartierungFauna-Flora-Habitat
Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 24T
Abgabe
in 32T
55116 Mainz
Landesamt für Umwelt (Mainz)
Projektübersicht

Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz schreibt das FFH-Monitoring für fünf geschützte Käferarten (Cerambyx cerdo, Cucujus cinnaberinus, Limoniscus violaceus, Lucanus cervus, Osmoderma eremita) aus. Ziel ist die Erfüllung der Berichtspflichten gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie gegenüber der EU. Die Leistungen umfassen Auftaktgespräche, Aktualisierung des Verbreitungsbildes, Überprüfung von Stichprobenflächen sowie die Erstellung von Endberichten. Das Projekt ist in vier Lose unterteilt und auf eine Laufzeit von 36 Monaten ausgelegt.

FFH-Monitoring von fünf Käferarten (Heldbock, Scharlachkäfer, Veilchenblauer Wurzelhals-Schnellkäfer, Hirschkäfer, Eremit) in Rheinland-Pfalz zur Erfüllung der EU-Berichtspflichten gemäß FFH-Richtlinie.

Standort Projekt
Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz, Deutschland
Finanzen
Projektwert 0,01 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen
  • Nachweis von drei vergleichbaren Referenzen seit 2016
  • Eigenerklärung zur Tariftreue gemäß LTTG RLP

Rollenqualifikationen

  • Hauptverantwortliche Person mit Erfahrung in Käfer-Kartierung oder Artenschutzprojekten
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • E-Rechnung erforderlich
  • Elektronische Angebotsabgabe zwingend
  • Keine fachlich-inhaltlichen Nebenangebote zugelassen

Lose dieser Ausschreibung (4)

  • Cerambyx cerdo: Los-ID: LOT-0001

    In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand insgesamt fünf Käferarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen: - Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758 Heldbock - Cucujus cinnaberinus (Scopoli, 1763) Scharlachkäfer - Limoniscus violaceus (Müller, 1821) Veilchenblauer Wurzelhals- schnellkäfer - Lucanus cervus (Linnaeus, 1758) Hirschkäfer - Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) Eremit Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings der FFH-Käferarten, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen können je nach Los aus den folgenden Bestandteilen bestehen (siehe auch Tabelle 3): 1. Auftaktgespräche 2. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 3. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 4. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFHMonitorings auf den Stichprobenflächen 5. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung

    Abgabefrist: 11.09.2026
  • Limoniscus violaceus; Osmoderma eremita Los-ID: LOT-0002

    In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand insgesamt fünf Käferarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen: - Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758 Heldbock - Cucujus cinnaberinus (Scopoli, 1763) Scharlachkäfer - Limoniscus violaceus (Müller, 1821) Veilchenblauer Wurzelhals- schnellkäfer - Lucanus cervus (Linnaeus, 1758) Hirschkäfer - Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) Eremit Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings der FFH-Käferarten, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen können je nach Los aus den folgenden Bestandteilen bestehen (siehe auch Tabelle 3): 1. Auftaktgespräche 2. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 3. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 4. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFHMonitorings auf den Stichprobenflächen 5. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung

    Abgabefrist: 11.09.2026
  • Cucujus cinnaberinus Los-ID: LOT-0003

    In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand insgesamt fünf Käferarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen: - Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758 Heldbock - Cucujus cinnaberinus (Scopoli, 1763) Scharlachkäfer - Limoniscus violaceus (Müller, 1821) Veilchenblauer Wurzelhals- schnellkäfer - Lucanus cervus (Linnaeus, 1758) Hirschkäfer - Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) Eremit Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings der FFH-Käferarten, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen können je nach Los aus den folgenden Bestandteilen bestehen (siehe auch Tabelle 3): 1. Auftaktgespräche 2. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 3. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 4. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFHMonitorings auf den Stichprobenflächen 5. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung

    Abgabefrist: 11.09.2026
  • Lucanus cervus Los-ID: LOT-0004

    In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand insgesamt fünf Käferarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen: - Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758 Heldbock - Cucujus cinnaberinus (Scopoli, 1763) Scharlachkäfer - Limoniscus violaceus (Müller, 1821) Veilchenblauer Wurzelhals- schnellkäfer - Lucanus cervus (Linnaeus, 1758) Hirschkäfer - Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) Eremit Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings der FFH-Käferarten, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen können je nach Los aus den folgenden Bestandteilen bestehen (siehe auch Tabelle 3): 1. Auftaktgespräche 2. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 3. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 4. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFHMonitorings auf den Stichprobenflächen 5. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung

    Abgabefrist: 11.09.2026
Originaltitel: FFH-Monitoring Käfer - Berichtsperiode 2025-2030
deen