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Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz schreibt das FFH-Monitoring für fünf geschützte Käferarten (Cerambyx cerdo, Cucujus cinnaberinus, Limoniscus violaceus, Lucanus cervus, Osmoderma eremita) aus. Ziel ist die Erfüllung der Berichtspflichten gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie gegenüber der EU. Die Leistungen umfassen Auftaktgespräche, Aktualisierung des Verbreitungsbildes, Überprüfung von Stichprobenflächen sowie die Erstellung von Endberichten. Das Projekt ist in vier Lose unterteilt und auf eine Laufzeit von 36 Monaten ausgelegt.
FFH-Monitoring von fünf Käferarten (Heldbock, Scharlachkäfer, Veilchenblauer Wurzelhals-Schnellkäfer, Hirschkäfer, Eremit) in Rheinland-Pfalz zur Erfüllung der EU-Berichtspflichten gemäß FFH-Richtlinie.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand insgesamt fünf Käferarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen: - Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758 Heldbock - Cucujus cinnaberinus (Scopoli, 1763) Scharlachkäfer - Limoniscus violaceus (Müller, 1821) Veilchenblauer Wurzelhals- schnellkäfer - Lucanus cervus (Linnaeus, 1758) Hirschkäfer - Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) Eremit Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings der FFH-Käferarten, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen können je nach Los aus den folgenden Bestandteilen bestehen (siehe auch Tabelle 3): 1. Auftaktgespräche 2. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 3. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 4. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFHMonitorings auf den Stichprobenflächen 5. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand insgesamt fünf Käferarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen: - Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758 Heldbock - Cucujus cinnaberinus (Scopoli, 1763) Scharlachkäfer - Limoniscus violaceus (Müller, 1821) Veilchenblauer Wurzelhals- schnellkäfer - Lucanus cervus (Linnaeus, 1758) Hirschkäfer - Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) Eremit Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings der FFH-Käferarten, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen können je nach Los aus den folgenden Bestandteilen bestehen (siehe auch Tabelle 3): 1. Auftaktgespräche 2. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 3. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 4. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFHMonitorings auf den Stichprobenflächen 5. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand insgesamt fünf Käferarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen: - Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758 Heldbock - Cucujus cinnaberinus (Scopoli, 1763) Scharlachkäfer - Limoniscus violaceus (Müller, 1821) Veilchenblauer Wurzelhals- schnellkäfer - Lucanus cervus (Linnaeus, 1758) Hirschkäfer - Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) Eremit Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings der FFH-Käferarten, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen können je nach Los aus den folgenden Bestandteilen bestehen (siehe auch Tabelle 3): 1. Auftaktgespräche 2. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 3. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 4. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFHMonitorings auf den Stichprobenflächen 5. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand insgesamt fünf Käferarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen: - Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758 Heldbock - Cucujus cinnaberinus (Scopoli, 1763) Scharlachkäfer - Limoniscus violaceus (Müller, 1821) Veilchenblauer Wurzelhals- schnellkäfer - Lucanus cervus (Linnaeus, 1758) Hirschkäfer - Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) Eremit Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings der FFH-Käferarten, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen können je nach Los aus den folgenden Bestandteilen bestehen (siehe auch Tabelle 3): 1. Auftaktgespräche 2. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 3. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl 4. Überprüfung bzw. Abgrenzung der Stichprobenflächen sowie Durchführung des FFHMonitorings auf den Stichprobenflächen 5. Erstellung eines Endberichtes zur Leistung