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Anforderungen an den Bieter
Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca. € 2 Mrd. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323. Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw. dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc. gem. den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt. Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl. gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen. Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem. der Landesbauordnung. - Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Wichtiger Hinweis: Es können wir einzelne, alle oder mehrere Lose Angebote abgegeben werden, es wird allerdings maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt (Zuschlagslimitierung). Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung vorstehender Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH. Auf die Regelungen in der Anlage Rahmenvertrag wird verwiesen. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Die OEW Breitband GmbH sucht Dienstleister für die Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten. Ziel ist die Erteilung einer qualifizierten Kampfmittelfreigabe für die Errichtung passiver Infrastrukturen, die Erarbeitung notwendiger Maßnahmen und Empfehlungen für die Ausführung. Die Leistungserbringung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und Planungsbüros. Die Ausschreibung ist in vier Lose aufgeteilt, wobei maximal ein Los pro Bieter vergeben wird.
Die OEW Breitband GmbH sucht einen Dienstleister, der im Rahmen von Ausschreibungsverfahren zur Errichtung passiver Infrastrukturen eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt. Dies beinhaltet die Erarbeitung notwendiger Maßnahmen und Empfehlungen für eine gutachterliche Begleitung der Ausführung, in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und Planungsbüros. Die Leistungserbringung muss im Einklang mit der Landesbauordnung und dem Arbeitsschutzgesetz erfolgen.
Rahmenvereinbarung zur Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten im Rahmen der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastruktur.