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Nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Zulassungsmodell für alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen. Vertragsstart am 01.01.2026. Übergangsvereinbarung bis zum Start exklusiver Verträge. Erforderlich: unterzeichneter Vertrag, Nachweis arzneimittelrechtliche Zulassung, Eigenerklärung (Anlage 3), Liste PZN (Anlage 4), Eigenerklärung EU-Verordnung (Anlage 5). Frist für Erstantrag 10.12.2025 für Meldung 01.01.2026. Informationen auf Vergabeportal.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen. Zulassungsmodell für alle Unternehmen. Vertragsstart am 01.01.2026.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen