Ausschreibung

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"Tender Zen ist eine riesige Hilfe und macht die Analyse so viel einfacher."

FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 20T
Teilnahme
in 33T
85326 München
Flughafen München GmbH (München)
Projektübersicht

Auftraggeber ist die Flughafen München GmbH. Ausgeschrieben wird die Auf- und Umrüstung von Fahrzeugen mit individuellen Funktionsausstattungen. Der Umfang beläuft sich auf ca. 15 Fahrzeugumbauten pro Jahr. Erforderlich sind Nachweise als zertifizierter Betrieb für den Einbau und die Inbetriebnahme von BOS-Anlagen sowie als zertifizierter Einbaupartner von Sepura und Motorola. Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre mit einer Verlängerungsoption um 2 Jahre. Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform DTVP bis zum 07.04.2026. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis (70%) und Konzepten für Aufrüstung (20%) sowie Mangelbeseitigung (10%).

Auf- und Umrüstung von Fahrzeugen. Erfahrungswerte liegen bei ca. 15 Fahrzeugumbauten pro Jahr. Nachweise als zertifizierter Betrieb für den Einbau von BOS-Anlagen.

Standort Projekt
Postfach 23 17 55, 85326 München, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 500.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • zertifizierter Betrieb für BOS-Anlagen
  • zertifizierter Einbaupartner Sepura
  • zertifizierter Einbaupartner Motorola
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
  • Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Einbau von Sondersignal- und Kommunikationsanlagen wie BOS/Digital Funk, Rundumkennleuchten, Dachbalken, Freisprecheinrichtungen, Kamerasysteme, Zusatzbeleuchtungen für Sonderfahrzeuge die am Flughafen München zum Einsatz kommen. Eine Einbindung in das Bordnetz der Fahrzeuge ist in Abstimmung mit dem Hersteller notwendig. Alle Aufrüstungen müssen bei Bedarf vom Auftragnehmer durch anerkannte Überwachungsorganisationen abgenommen werden und im Anschluss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Für alle Arbeiten ist eine Dokumentation (Schaltpläne, Ersatzteillisten, Funktionsbeschreibung usw.) gemäß Leistungsbeschreibung zu erstellen. Für die Störungsbeseitigung vor Ort gilt eine Reaktionszeit von 24 Stunden (Montag bis Samstag). Die Aufnahme der Arbeiten zur Störungsbeseitigung hat spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen zu beginnen. Die vollständige Behebung der Störung soll in der Regel innerhalb von 20 Tagen erfolgen. Sollten Lieferengpässe auftreten, die zu einer Überschreitung der 20?Tage?Frist führen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
  • Datenschutz
  • Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
  • Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
  • Vorgaben für eine Bewertung von Teilnahmeanträgen: Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen. Welche Eignungsunterlagen mit welcher Gewichtung hierbei berücksichtigt werden, ist der Benennung der Eignungsunterlagen zu entnehmen. Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt untereilt: - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 300 Punkte, - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 300 Punkte und - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 100 Punkte. Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: - 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; - 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; - 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; - 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; - 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; - 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann Bei einer mehrfachen Belegung einer Rangstelle und Überschreitung der Höchstzahl von Bietern, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
  • Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
  • Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
  • Für die Durchführung von Störungsbeseitigungen vor Ort ist sicherzustellen, dass das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal einer gültigen Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde und über die hierfür erforderlichen Berechtigungen verfügt. Die Werkstätten des Fahrzeugmanagements befinden sich im sicherheitsrelevanten Bereich. Ein Betreten dieser Bereiche ist ausschließlich Personen gestattet, die im Besitz einer entsprechenden Zutrittsberechtigung gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften sind.
Originaltitel: 2025-1004771_Flughafen München_Einbau-/Umbau Fahrzeugausstattung mit Funksystem
deen