Bekanntmachungs-ID: 19eda6aa-ce69-4dc6-8616-dbf9fdc910c3
Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller
Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.
"Tender Zen ist eine riesige Hilfe und macht die Analyse so viel einfacher."
Der Auftraggeber plant, das neue "Artenschutz-Zentrum AffenPark" im Zoo Krefeld zu errichten. Zukünftig sollen 20.000 m² der Gesamtfläche des Zoos - insgesamt 14 ha - für die Haltung von Gorillas, Schimpansen und Orang-Utans zur Verfügung stehen. Bislang waren es 0,5 ha der Zoofläche. Die Vision des Zoos Krefeld sieht eine Nutzung der Fläche ab der "Zoobrücke" vor, wo zukünftig Menschenaffen mit weiteren kleineren Affenarten leben sollen. Gemeinschaftshaltungen von Tieren werden - wann immer möglich - umgesetzt. Das Artenschutz-Zentrum soll durch mehrere Bauphasen realisiert werden. Nunmehr steht die Bauphase 2 an, in der der Neubau eines Warmhauseses über drei Ebenen mit vorgelagerten Besucherbereich und vier übernetzten Außenanlagen für Orang-Utans sowie einer weiteren Affenart einschl. der Einfriedungen (Wände, Fundamente, etc.) der übernetzten Freigehege errichtet werden soll. Die Ausführung des Warmhauses ist in Massivbauweise vorgesehen (Stahlbetonwände / Stahlbetondecken / Fertigteil-Betonplatten als Fassadenbekleidung). Die Einzelheiten zum Inhalt des Gewerks Elektroinstallation sind der anliegenden Baubeschreibung sowie den Vergabeunterlagen nebst weiteren Anlagen zu entnehmen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Neubau eines Warmhauses über drei Ebenen. Vier übernetzte Außenanlagen für Orang-Utans. Besucherbereich und Einfriedungen der Freigehege.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen