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Die AOK Nordost schreibt den Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für eine Vielzahl von Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen aus. Es handelt sich um ein sogenanntes Open House-Verfahren, bei dem interessierte pharmazeutische Unternehmen jederzeit beitreten können, sofern sie die einheitlichen Vertragskonditionen akzeptieren und die erforderlichen Nachweise (Betriebshaftpflicht, Handelsregisterauszug) erbringen. Das Verfahren dient der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, wobei der früheste Vertragsbeginn der 01.02.2026 ist.
Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open House-Verfahrens durch die AOK Nordost.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen