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Die Stadt Dortmund schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Bauhilfsstoffen, Zement- und Schnellbindern sowie Schnellbindereparaturmörtel aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, was eine maximale Laufzeit von 4 Jahren ermöglicht. Die Lieferung erfolgt an verschiedene Verwendungsstellen im Stadtgebiet von Dortmund gemäß der Leistungsbeschreibung.
Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Bauhilfsstoffen, Zement- und Schnellbinder sowie Schnellbindereparaturmörtel für verschiedene Verwendungsstellen im Stadtgebiet von Dortmund.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Der Vertrag wird ab Auftragserteilung, frühestens jedoch ab dem 01.10.2026, für die Dauer von 12 Monaten mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich nach der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten still-schweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des ersten Vertragsjahres bzw. des zweiten oder dritten Vertragsjahres vom Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird. Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre.
Der Vertrag wird ab Auftragserteilung, frühestens jedoch ab dem 01.10.2026, für die Dauer von 12 Monaten mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich nach der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten still-schweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des ersten Vertragsjahres bzw. des zweiten oder dritten Vertragsjahres vom Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird. Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre.
Der Vertrag wird ab Auftragserteilung, frühestens jedoch ab dem 01.10.2026, für die Dauer von 12 Monaten mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich nach der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten still-schweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des ersten Vertragsjahres bzw. des zweiten oder dritten Vertragsjahres vom Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird. Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre.