Ausschreibung

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"Das Onboarding hat mich beeindruckt – Tender Zen hat ein Suchprofil direkt von unserer Unternehmenswebsite erstellt."

LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Fragen
vor 3T
Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 6T
01307 Dresden
Technische Universität Dresden (ausführende Stelle: Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden) (Dresden)
Projektübersicht

Leistungs- / Auftragsgegenstand ist die Beschaffung einem Server "Hauptsystem (4-GPU High-End-Inferenz)" sowie einem Server "Backup- und Entwicklungssystem (2-GPU)" inkl. Zubehör sowie Instandhaltungsleistungen in der jeweiligen Konfiguration gemäß "Anlage 2 - Leistungsverzeichnis und Preiszusammenstellung Serverhardware_VGS 02_2026". Die zu beschaffende Software wird im Rahmen des Kooperationsprojektes "Medizincampus Chemnitz" (Kooperation zwischen TUD / MFD, dem UKD und der Klinikum Chemnitz gGmbH) beschafft bzw. am "Medizincampus Chemnitz" betrieben und genutzt werden. Die Leistung hat nach Maßgabe des EVB-IT Kaufvertrages_VGS # 02/2026 inklusive Anlagen erfolgen. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben.

Standort Projekt
Fetscherstraße 74, 01307 Dresden, DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
  • Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 26.02.2026). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
  • § 56 Absatz 2 VgV: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird." § 56 Absatz 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Absatz 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."
  • Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
  • Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
  • Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A). Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung von Leistungen der Erstellung bzw. Anpassung von entsprechender Leistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist. Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz /ein vergleichbarerer Referenzauftrag gemäß beiliegendem Formblatt F4-A anzugeben bzw. zu benennen. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn Gegenstand des Referenzprojektes / Referenzauftrages die Lieferung und Inbetriebnahme mindestens eines GPU-beschleunigten Rack Servers mit folgenden Eigenschaften war: - mindestens 2 Data Center GPUs (z. B. NVIDIA, AMD oder gleichwertig) mit zusammen mindestens 160 GB HBM/HBM2/HBM3 Speicher, - CPU Plattform x86 64 mit mindestens 32 CPU Kernen gesamt.
Originaltitel: Serverhardware
deen