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Der Landkreis Uelzen plant den Ausbau der Ortsdurchfahrt Stederdorf. Dies umfasst die Kreisstraße 17. Der Ausbau erfolgt in zwei Bauabschnitten. Geplant sind die Leistungen nach HOAI 2021. Diese beinhalten die Paragraphen § 43 und § 47. Weiterhin sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gefordert. Die örtliche Bauüberwachung ist ebenfalls Teil der Leistung. Dies betrifft Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke. Das Projekt soll 2027/28 umgesetzt werden. Die Ausbauarbeiten erstrecken sich von km 5+660 bis km 6+800.
Planungsleistungen für Ortsdurchfahrt Stederdorf. Ausbau K 17. Zwei Bauabschnitte.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen