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Die Landespolizeidirektion Saarland schreibt eine Rahmenvereinbarung für Bestatterdienstleistungen aus. Die Vergabe ist in 12 Lose unterteilt, die jeweils spezifische Dienstbereiche der Polizeiinspektionen (z.B. PI Saarbrücken-Stadt, PI Homburg, PI Saarlouis, PI St. Wendel) abdecken. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate mit der Option auf Verlängerung um jeweils 12 Monate (maximal 3-mal). Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren.
Rahmenvereinbarung für Bestatterdienstleistungen der Landespolizeidirektion Saarland, aufgeteilt in 12 Lose für verschiedene Dienstbereiche der Polizeiinspektionen.
Besondere Bedingungen
Der Dienstbereich umfasst die Stadtteile Alt-Saarbrücken, St. Arnual, Schafbrücke, Scheidt, Bischmisheim, Ensheim, Brebach-Fechingen, Eschringen, Güdingen, Bübingen, St. Johann und Eschberg der Stadt Saarbrücken sowie die Gemeinde Kleinblittersdorf.
Der Dienstbereich umfasst die Gebiete der Stadtteile Saarbrücken-Burbach, Malstatt, Gersweiler, Klarenthal, Altenkessel.
Los 3.1 Der Dienstbereich umfasst die Städte Homburg und Bexbach, die Gemeinde Kirkel sowie die Bundesautobahnzuständigkeiten der BAB 6 und BAB 8, auch im Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Los 3.2 Der Dienstbereich umfasst die Stadt Blieskastel sowie die Gemeinden Gersheim und Mandelbachtal.
Los 4.1 Der Dienstbereich umfasst die Stadt Völklingen sowie die Gemeinde Großrosseln. Los 4.2 Der Dienstbereich umfasst die Stadt Püttlingen sowie die Gemeinden Heus-weiler und Riegelsberg.
Der Dienstbereich umfasst die Stadt St. Ingbert.
Der Dienstbereich umfasst die Stadt Lebach sowie die Gemeinden Schmelz und Saarwellingen.
Der Dienstbereich umfasst die Städte Sulzbach und Friedrichsthal, die Stadtteile Dudweiler, Jägersfreude und Herrensohr der Stadt Saarbrücken sowie die Gemeinde Quierschied.
Los 8.1 Der Dienstbereich umfasst die Stadt Saarlouis sowie die Gemeinden Wallerfangen, Bous, Überherrn, Schwalbach, Wadgassen und Ensdorf. Los 8.2 Der Dienstbereich umfasst die Stadt Dillingen sowie die Gemeinden Nalbach und Rehlingen-Siersburg.
Los 9.1 Der Dienstbereich umfasst die Städte Neunkirchen und Ottweiler sowie die Gemeinde Spiesen-Elversberg. Los 9.2 Der Dienstbereich umfasst die Gemeinden Illingen, Eppelborn, Merchweiler und Schiffweiler.
Los 10.1 Der Dienstbereich umfasst die Stadt Wadern sowie die Gemeinden Weiskirchen und Losheim am See. Los 10.2 Der Dienstbereich umfasst die Gemeindegebiete Nonnweiler und Nohfelden sowie für BAB-Zuständigkeit A 1 und A 62 in Rheinland-Pfalz.
Der Dienstbereich umfasst die Stadt Merzig sowie die Gemeinden Mettlach, Perl und Beckingen.
Der Dienstbereich umfasst die Stadt St. Wendel sowie die Gemeinden Freisen, Marpingen, Namborn, Oberthal und Tholey.