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Die Techniker Krankenkasse, die HEK - Hanseatische Krankenkasse und die Handelskrankenkasse (hkk) führen ein Open-House-Verfahren zum Abschluss von Rabattverträgen nach § 130c Abs. 1 SGB V für den Wirkstoff Epoetin beta durch. Ziel ist es, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, einheitliche Verträge zu schließen. Es werden keine individuellen Verhandlungen geführt und keine Exklusivität zugesichert. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend ab dem 01.02.2026 bis spätestens 31.01.2028. Ein Beitritt ist während der gesamten Laufzeit möglich. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt aufgrund der Besonderheiten des Verfahrens nicht über das Vergabeportal, sondern per E-Mail oder Post.
Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130c Abs. 1 SGB V für den Wirkstoff Epoetin beta im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die Techniker Krankenkasse und weitere beteiligte Kassen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen