Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 16T
Heute
Teilnahme
in 16T
Vertragsbeginn
in 130T
66663 Merzig
Landkreis Merzig-Wadern (Merzig)
Projektübersicht

Sanierung und Umbau des hinteren Gebäudes am Berufsbildungszentrum (BBZ) in Merzig. Fachplanungsleistungen für die Elektroinstallation werden ausgeschrieben. Das Gebäude wird für zukünftige Klassenräume für das BBZ und die Gemeinschaftsschule (GS) Merzig hergerichtet. Die Planung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI. Der Projektstandort ist Merzig, Saarland. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens mit Teilnahmewettbewerb.

Sanierung und Umbau Berufsbildungszentrum Merzig. Fachplanungsleitungen Elektroinstallation für Gebäudeumbau. Geplante Nutzung für Klassenräume.

Standort Projekt
Von-Boch-Str. 73, 66663 Merzig, DEU
Eignung

Rollenqualifikationen

  • Fachliche Qualifikation des Projektleiters
  • Fachliche Qualifikation des Stellvertreters
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Originaltitel: BBZ Merzig-Fachleistungsplanung Elektroinstallation -ELT- für Sanierung/Umbau
deen