Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 1b66a97b-3718-4e0c-a102-2cc0ecf8e996

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
vor 5T
Heute
Fragen
in 20T
Abgabe
in 28T
Vertragsbeginn
in 56T
10587 Berlin
Technische Universität Berlin (Berlin)
Projektübersicht

Das Hauptprojekt umfasst die Beschaffung von Hardwarekomponenten und Dienstleistungen für die Satellitentechnik und Cybersecurity. Es ist in drei Lose unterteilt. Los 1 betrifft die Cybersecurity-Strategie. Los 2 beinhaltet die Beschaffung von Reaktionsrädern. Los 3 fokussiert sich auf die Beschaffung von Solarzellen. Die Angebote müssen in deutscher Sprache verfasst sein und elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden. Interessierte Unternehmen können sich freiwillig auf der Vergabeplattform registrieren, um über Änderungen informiert zu werden. Die elektronische Rechnungsstellung ist ab einem Betrag von 216.000 EUR netto vorgesehen. Alle Lose sind für KMUs besonders geeignet.

Standort Projekt
Marchstraße 12-14, 10587 Berlin, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Lebenslauf/CT (EK) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der/ die Bieter*in stellt ihr/sein einzusetzendes Team gemäß Punkt 2.1.4 mit einem ggf. anonymisierten Lebenslauf vor.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Originaltitel: Beschaffung von Hardwarekomponenten und Dienstleistungen für die Satellitentechnik und Cybersecurity
deen