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Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung brandschutztechnischer Anlagen gemäß der Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (PrüfVO vom 26. Januar 2024). Der Auftrag umfasst die Prüfung verschiedener technischer Anlagen in Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Schulen und Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein. Die Prüfung muss durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige erfolgen. Der Vertrag ist auf 48 Monate angelegt und umfasst sechs Lose für verschiedene Anlagengruppen wie RLT-Anlagen, CO-Warnanlagen, Alarmierungsanlagen und Sicherheitsstromversorgungsanlagen.
Rahmenvertrag zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen in verschiedenen Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein gemäß Prüfverordnung (PrüfVO).
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen