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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Buslinienverkehre nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 42 Personenbeförderungsgesetz auf der Linie 86 (Ulm - Neu-Ulm -Nersingen - Unterfahlheim). Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.07.2026 (erster Betriebstag) und endet am 31.12.2026 (letzter Betriebstag). Der Erfüllungsort ist zu einem überwiegenden Teil im Landkreis Neu-Ulm. Der Nachweis erfolgt durch Benennung von Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Angebote von Bietergemeinschaften müssen die erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied vorlegen.
Interimsvergabe Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Busverkehr. Linie 86 Ulm - Neu-Ulm - Nersingen - Unterfahlheim. Laufzeit 01.07.2026 - 31.12.2026.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen