Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 4T
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Abgabe
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Vertragsbeginn
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Berlin)
Projektübersicht

EU-Klimaschutzrahmen nach 2030 weiterentwickeln. Umsetzung EU-Klimaschutzrahmens für 2030. Fokus auf Klimaneutralität, Klimaziele. Berücksichtigung von ökonomischen/juristischen Bezügen. Analyse von energiepolitischen Strategien. Berücksichtigung sozialer Aspekte und Solidarität. Ad-hoc-Unterstützung zu EU-Klimapolitik. Nutzung internationaler Gutschriften. Nationale Klimaschutzziele. Regulierung technischer/natürlicher Senken. Ausgestaltung europäischer energiepolitischer Maßnahmen. Soziale Ausgleichsmechanismen. Zusammenarbeit mit Obersten Bundesbehörden. Erfahrung mit Erstellung von Studien. Erfahrung mit europäischer Klimapolitik.

Weiterentwicklung des EU-Klimaschutzrahmens. Umsetzung des EU-Klimarahmens. Fokus auf Klimaneutralität und Klimaziele.

Standort Projekt
Berlin, DEU
Finanzen
Projektwert 396.226,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gilt deutsches Recht.
  • Die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail.
  • Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster.
  • Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.
  • Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: Weiterentwicklung des EU-Klimaschutzrahmens für die Zeit nach 2030 sowie Umsetzung des EU-Klimarahmens für die Zeit bis 2030
deen