Ausschreibung

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RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
Heute
Teilnahme
in 28T
Vertragsbeginn
in 152T
07545 Gera
GWB »Elstertal« - Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH (Gera)
Projektübersicht

Vergabe von Liftmanagementleistungen inklusive Fernüberwachung für den Wohnungsbestand der GWB »Elstertal« mbH in Gera. Der Umfang umfasst die Aufnahme aller Anlagen, die Erstellung eines Maßnahmenplans, den Aufbau eines digitalen Liftmanagements, die Bearbeitung von Störungen, die Prüfung von Angeboten und Rechnungen, das Betriebsmanagement, Vertragsmanagement sowie die Installation einer Fernüberwachung. Die Laufzeit des Vertrages ist auf 4 Monate angesetzt. Die Auftraggeberin fordert Nachweise zur Eignung, Referenzen über die Betreuung von mindestens 1.000 Anlagen und eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. € pro Versicherungsfall. Die Wertung der Angebote erfolgt zu 60% nach Qualität und zu 40% nach Preis. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 30. April 2026, 12:00 Uhr einzureichen. Eine elektronische Einreichung über die Vergabeplattform subreport ELVIS ist zwingend erforderlich.

Neubau einer 3-zügigen Grundschule. Passivhausstandard mit Holz-Hybrid-Bauweise. Mensa und Sporthalle integriert.

Standort Projekt
07545 Gera, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 3.000.000,00 €
HOAI - Mindest-Deckungssumme von pauschal 3 Mio. € für jeden Versicherungsfall (für Vermögens-, Personen- und Sachschäden). Sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit sind abdeckt. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister
  • Eigenerklärung, dass in der Person des Bieters keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
  • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §21 AEntG, 98 c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSorgPflG vorliegen
  • Kurze Unternehmensdarstellung
  • Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 20.05.2025 betreffend Sanktionen gegen Russland
  • Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
  • Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation
  • Nachweis des Versicherungsschutzes (Berufshaftpflichtversicherung mit (Mindest-) Deckungssumme von pauschal 3 Mio. € für jeden Versicherungsfall (für Vermögens-, Personen- und Sachschäden). Sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit sind abdeckt. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
  • Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit. In diesem Zusammenhang soll der Nachweis der Erfahrung erbracht werden, dass mindestens 1.000 Anlagen betreut werden.
  • Namentliche Benennung des/der für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiter/s nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung der letzten 10 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen
  • Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts in deutscher Sprache
  • Benennung der im Auftragsfall zuständigen Niederlassung

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 129, 129 a oder 129 b StGB.
  • Der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89 c StGB oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB.
  • Der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
  • Der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 299, 299 a und 299 b StGB; § 108 e StGB; §§ 333 oder 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335 a StGB; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
  • Der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 232, 232 a Absatz 1 bis 5, §§ 232 b bis 233 a StGB.
  • Der Bieter erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: Der Bieter ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt.
  • Der Bieter erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen.
  • Der Bieter erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung / Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder ein vergleichbares Verfahrens über das Vermögen des Bieters ist ein Ablehnung der Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse.
  • Der Bieter erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder Einstellung seiner beruflichen Tätigkeit.
  • Der Bieter erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: eine Person, die für den Bieter verantwortlich handelt, hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Bieters infrage gestellt wird. Schwere Verfehlungen in diesem Sinne können beispielweise rechtskräftige Verurteilungen mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen sowie Geldbußen von mehr als € 2.500,00 wegen §§ 242, 246, 253, 266, 267, 268, 283 bis 283 d, 298 StGB darstellen.
  • Der Bieter erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
  • Der Bieter erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: erheblich oder fortdauernd mangelhaft Erfüllung wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages mit der Folger einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge.
  • Der Bieter erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Zurückhaltung von Auskünften; Versuch, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen; Versuch, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; fahrlässig oder vorsätzlich Übermittlung irreführender Informationen, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder Versuch, solche Informationen zu übermitteln.
  • Der Bieter erklärt, dass kein Ausschlussgrund gemäß: § 21 AEntG, § 98 c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSorgPflG vorliegt. Im Übrigen wird auf die §§ 123,124 GWB sowie auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung verwiesen.
  • Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder Einstellung seiner beruflichen Tätigkeit.
  • Keine erheblich oder fortdauernd mangelhaft Erfüllung wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages mit der Folger einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge.
  • Keine schwerwiegende Täuschung oder Zurückhaltung von Auskünften in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien; kein Versuch, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen; kein Versuch, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; keine fahrlässige oder vorsätzliche Übermittlung irreführender Informationen, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder Versuch, solche Informationen zu übermitteln.
  • Kein Ausschlussgrund gemäß § 21 AEntG, § 98 c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSorgPflG.
  • Keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen wegen §§ 129, 129a, 129b StGB.
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen wegen § 89c StGB.
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen wegen § 261 StGB.
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen wegen § 263 StGB im Zusammenhang mit EU-Haushalten.
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen wegen §§ 299, 299a, 299b StGB oder § 108e StGB oder §§ 333, 334 StGB oder Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen wegen §§ 232, 232a, 232b, 233a StGB.
  • Keine Nichterfüllung von Steuer-, Abgaben- oder Sozialversicherungspflichten.
  • Kein Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen.
  • Keine Zahlungsunfähigkeit oder vergleichbare Verfahren.
  • Keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen.
  • Nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Bewerbung/Teilnahmeanträge werden gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig.
  • Verspätet eingereichte Bewerbungen werden nicht gewertet.
  • Die Teilnahme der Bewerber bei der Eröffnung der Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist ausgeschlossen.
  • Es werden nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt.
  • Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Liftmanagement“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht.
  • Um Interessenkonflikte auszuschließen, darf der Bewerber weder Aufzugshersteller, noch Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) sein.
  • Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen.
  • Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig.
  • Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit der Bewerbung abzugeben.
  • Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
  • Mindest-Deckungssumme von pauschal 3 Mio. € für jeden Versicherungsfall.
  • Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
  • Mindestens 1.000 Anlagen betreut werden.
  • Auftragsausführung in deutscher Sprache.
  • Auftragsausführung durch die zuständige Niederlassung.
Originaltitel: Liftmanagement inkl. Fernüberwachung
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