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Anforderungen an den Bieter
Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Das hier abgefragte Leistungsbild der Fachplanungs-, und Beratungsleistungen für die Bauvermesung auf der Basis der HOAI 2021, Anlage 1, bezieht sich auf die baubegleitende Bauvermessung der Grob- und Feinabsteckung im Sinne der LPH 4, HOAI 2021, Anlage 1, 1.4.7 – Leistungsbild Bauvermessung. Abgefragt sind hier die Leistungsbausteine a) bis c) als Pauschalen, wobei die Bausteine b) und c) hier nur nach vorhergehender, schriftlicher Beauftragung durch den Bauherrn beauftragt werden und nicht Teil des Grundleistungsbildes sind. Die hoheitlichen Aufgaben eines öffentlich bestellten Vermessers werden hier nicht abgefragt und sind nicht Teil des Leistungsbildes. Die Anfrage für Fachplanungs-, und Beratungsleistungen im Bereich der Bauvermessung richtet sich an Dienstleister, die 1. Fundierte Kenntnisse im Bereich der Bauvermessung oder vergleichbarer Projekte als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen können 2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Fachplanungs-, und Beratungsleistungen termingerecht sowie im Kostenrahmen durchzuführen Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.
Ausschreibung von Fachplanungs-, und Beratungsleistungen für die Bauvermessung im Rahmen des Ersatzneubaus einer Sporthalle und Abbruch der bestehenden Sporthalle in Espelkamp. Fokus liegt auf baubegleitender Grob- und Feinabsteckung.
Das Projekt umfasst die Fachplanungs- und Beratungsleistungen für die Bauvermessung im Rahmen des Ersatzneubaus einer Sporthalle und des Abbruchs der bestehenden Sporthalle in Espelkamp. Die Leistungen beziehen sich auf die baubegleitende Bauvermessung der Grob- und Feinabsteckung gemäß LPH 4 der HOAI 2021.
Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Abbruch der bestehenden Sporthallen. Anforderungen umfassen energetischen Standard Effizienzgebäude 40 (BEG), Naturgefahren, nachhaltige Materialgewinnung (QNG) und Stellungnahme des Beirates für Menschen mit Behinderungen.