Ausschreibung

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RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
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Vertragsbeginn
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94424 Arnstorf
Markt Arnstorf (Arnstorf)
Projektübersicht

Ausschreibung zur Ertüchtigung der Kläranlage Arnstorf. Das Projekt ist in drei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst Bauarbeiten wie Rückbau, Erd- und Betonarbeiten. Los 2 beinhaltet maschinentechnische Ausrüstung, einschließlich Schlammentwässerung und Pumpentechnik. Los 3 deckt die elektrotechnische Ausrüstung ab, wie Niederspannungshauptverteilungen und Prozessleitsysteme. Die geplante Ausführungsdauer beträgt 22 Monate. Der Auftragswert wird auf 12.950.000 EUR geschätzt. Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.

Ertüchtigung Kläranlage Arnstorf. Los 1: Bauarbeiten. Los 2: Maschinentechnik. Los 3: Elektrotechnik.

Standort Projekt
Marktplatz 8, 94424 Arnstorf, DEU
Finanzen
Projektwert 12.950.000,00 €
HOAI - 5 v. H. der Auftragssumme als Sicherheit
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
  • Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
  • Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
  • Abschlags- und Schlusszahlungen erfolgen nach VOB/A
  • Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Sicherheit in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme durch selbstschuldnerische Bürgschaft zu leisten.
  • Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
Originaltitel: Ertüchtigung Kläranlage Arnstorf LOS 1, 2 , 3
deen