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Das Jobcenter Landkreis München beabsichtigt die Vergabe einer Arbeitsmarktdienstleistung mit dem Arbeitstitel „Bewerbercenter (BWC)“ gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung und Aktivierung von SGB-II-Leistungsbeziehenden bei der beruflichen Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Antragstellung von SGB II-Grundsicherungsleistungen (Antragsservice). Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 24 Monaten. Bieter müssen eine AZAV-Trägerzulassung nachweisen.
Das Jobcenter Landkreis München vergibt eine Arbeitsmarktdienstleistung zur Unterstützung von SGB-II-Leistungsbeziehenden. Das Bewerbercenter (BWC) dient der beruflichen Heranführung an den Arbeitsmarkt sowie der Unterstützung bei der Antragstellung von Grundsicherungsleistungen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen