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Landesweites Libellen Monitoring nach FFH Richtlinie für die Jahre 2026-2030. Durchführung von Freilandarbeiten, Bewertung von Stichproben nach vorgeschriebener Methodik. Zusammenstellung von Ergebnissen in artspezifischen Gutachten. Eintragung der Ergebnisse in das MBCS-FFH-Modul. Fotodokumentation der Untersuchungsgebiete und ihrer Habitatqualität. Beschreibung des aktuellen Habitatzustands bei Negativnachweisen. Formulierung von Aussagen zu erforderlichen Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen. Zusammenfassung und Darstellung aller Sachverhalte und Ergebnisse in einem Gutachten. Ein digitaler Zwischenbericht und der Endbericht für die einzelnen Libellenarten sind jeweils zum 30.11. des jeweiligen Jahres einzureichen. Abruf der Leistung erfolgt mittels eines Abrufsformulars. Beginn des Abrufs mit der ersten erbrachten Leistung. Abrufformulare und Abschlagsrechnungen können einmal im Quartal eingereicht werden. Festlegung eines groben Arbeitsplans jährlich. Kommunikation des Arbeitsaufwands je Gewässer, Art und Beratungsthematik im Voraus. Abrechnung und Auszahlung erfolgt je nach Bedarf einmal im Quartal oder spätestens am Ende des Kalenderjahres. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 5 Jahre. Eine Option für 2030 besteht bei verfügbaren Haushaltsmitteln. Die Ausübung der Option steht unter dem Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel.
Landesweites Libellen Monitoring nach FFH Richtlinie. Daten zur Erhaltung von Libellenarten erheben. Nationalen Bericht an die EU erstellen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen