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Rahmenvereinbarung für Laser-Multifunktionsgeräte zur Miete. Abrufberechtigt sind unmittelbare Bundesverwaltung und weitere Behörden. Gesamtvolumen bis zu 23 Mio EUR netto. Zuschlag auf wirtschaftlichstes Angebot. Kriterien Preis und Leistung.
Miete von Laser-Multifunktionsgeräten. Abteilungsgeräte für Bundesverwaltung. Zzgl. zugehörige Dienstleistungen.
Anforderungen an den Bieter