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Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz schreibt das FFH-Monitoring für die Wildkatze für die Berichtsperiode 2025-2030 aus. Gemäß Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes von Arten von gemeinschaftlichem Interesse verpflichtet. Im Gegensatz zu anderen Schutzgütern, bei denen Stichprobenflächen genutzt werden, erfolgt das Monitoring der Wildkatze in zusammenhängenden Untersuchungsgebieten. Gegenstand dieses Auftrags ist die Untersuchung des Nördlichen Pfälzerwaldes. Bieter müssen ihre fachliche Eignung durch Referenzen im Bereich Wildkatzen-Monitoring nachweisen.
FFH-Monitoring der Wildkatze im Nördlichen Pfälzerwald gemäß Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie. Der Auftrag umfasst die fachliche Überwachung des Erhaltungszustandes der Wildkatze in einem definierten Untersuchungsgebiet.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
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