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Der Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) setzt rechtlich verbindliche Klimaziele. Die Bundesregierung verpflichtet sich, Klimaschutzprogramme zu beschließen. Bei Nichteinhaltung von Emissionsmengen müssen Maßnahmen ergriffen werden. Alle Ressorts legen Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen vor. Das BMUKN prüft diese und bringt eigene Vorschläge ein. Beiträge aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft werden bewertet und analysiert. Kurzfristige Beratungsbedarfe zu konkreter Ausgestaltung und Folgenabschätzung von Maßnahmen sind zu erwarten. Ökonomische Grundsatzfragen im Klimaschutz gewinnen an Bedeutung. Europäische Klima- und Energiepolitik erfordert Umsetzung in deutsches Recht. Ressortinterne und europäische Vorschläge müssen auf Auswirkungen auf die deutsche Klimapolitik geprüft werden. Die Klimaschutzpolitik ist von intensiven öffentlichen Diskussionen begleitet. Fachliche Unterstützung durch externen Sachverstand ist für absehbare Zeit erforderlich. Erstellung von Bewertungspapieren und wissenschaftlichen Analysen zu Maßnahmenvorschlägen und Folgenabschätzungen. Erstellung von Kurzstudien zu aktuellen klima- und energiepolitischen Debatten.
Rahmenvertrag für wissenschaftliche Unterstützung. Klimaschutzmaßnahmen und klimapolitische Fragestellungen. Bewertung von Maßnahmen und deren Folgen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen